Gaststättenunterrichtung - Anmeldung für deutschsprachige Termine
Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb gründen möchten, egal ob Bar, Restaurant oder Imbiss, benötigen Sie bei der Gewerbeanzeige eine Unterrichtungsbescheinigung. Personen mit einer einschlägigen Ausbildung sind eventuell befreit und können ggf. auf diese Ausbildung verweisen.
Wichtig: Die Landesregierung hat im November 2025 ein neues Gaststättengesetz beschlossen, dass ab 2026 gilt. Danach entfällt die Erlaubnispflicht und wird ersetzt durch eine “Anzeigepflicht Plus” ersetzt. D.h. dass unabhängig vom Alkoholausschank ab 1. Januar 2026 eine Gewerbeanzeige unter Vorlage eines Nachweises zum Besuch einer Gaststättenunterrichtung vorgelegt werden muss, eine Erlaubnis ist dagegen nicht mehr zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass auch ohne formale Prüfung im Erlaubnisverfahren die notwendigen Anforderungen, zum Beispiel baurechtlicher Art, dennoch erfüllt werden müssen. Hier obliegt es zukünftig noch stärker den Gründern, vor Beginn alle relevanten Regelungen selbstständig zu prüfen, um spätere Konsequenzen im laufenden Betrieb zu vermeiden. Das Ministerium hat für neu gründende Gastronomen ein Factsheet mit weiteren Informationen bereitgestellt.
In Zukunft gelten nur noch nach neuem Recht durchgeführte Gaststättenunterrichtungen, die zudem in Baden-Württemberg absolviert wurden. D.h. es wird zukünftig weder eine vor mehreren Jahren in Stuttgart ausgestellte Teilnahmebescheinigung akzeptiert, noch können zukünftig selbst aktuelle Bescheinigungen aus anderen Bundesländern von den Behörden akzeptiert werden. Für eine Übergangszeit gilt folgende Regelung: Im ersten Halbjahr 2026 erkennen die Gewerbeämter noch die Unterrichtungen an, die im zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden. Im Rahmen der Übergangsregelung gelten auch noch Bescheinigungen aus anderen Bundesländern. D.h. dass zum Beispiel eine Unterrichtungsbescheinigung der IHK München aus dem Dezember 2025 auch noch im Januar zur Gründung genutzt werden kann. Für Unterrichtungen, die vor dem zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden, ist dagegen eine erneute Teilnahme an der Unterrichtung nach neuem Recht erforderlich. Diese “alten” Bescheinigungen werden i.d.R. nicht mehr anerkannt.
Die IHK Region Stuttgart bietet die Veranstaltung regelmäßig an, die Termine sehen Sie in unten stehendem Formular. Bitte beachten Sie, dass Sie am Veranstaltungstag nur zugelassen werden, wenn Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen, so dass Sie dem Dozenten, der Dozentin auch bei komplexen Inhalten folgen können. Wenn Ihre Deutschkenntnisse eingeschränkt sind, können Sie sich für spezielle Termine anmelden, bei denen ein Dolmetscher oder Dolmetscherin mitgebracht werden kann: Gaststättenunterrichtung in Fremdsprachen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Deutschkenntnisse ausreichen, rufen Sie uns gerne an.
Wenn Sie sich über unten stehendes Formular verbindlich anmelden, erheben wir von Ihnen für die Teilnahme eine Gebühr entsprechend dem aktuellen Gebührentarif. Eine kostenfreie Absage ist nach der verbindlichen Anmeldung nicht mehr möglich. Bei einem ordnungsgemäßem Rücktritt (schriftlich oder per E-Mail an sachkunde@stuttgart.ihk.de) bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin oder bei nachgewiesener Krankheit ist eine Reduzierung der Gebühr möglich. Bei einer kurzfristigen Absage fällt die volle Gebühr an.
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