Kanada: Der Registrierte Exporteur (REX)

Die im Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) verbindlich gesetzten Ursprungsregeln können erst seit der offiziellen Veröffentlichung des Abkommens im Amtsblatt der EU am 14. Januar 2017 geprüft und deren Einhaltung dokumentiert werden. Am 21. September 2017 trat das Abkommen vorläufig in Kraft. Kanada darf somit auf Lieferantenerklärungen genannt werden.
Gemäß Abkommen können ausschließlich Ursprungserklärungen als zulässige Präferenznachweise verwendet werden. Diese können in der EU nur durch registrierte Ausführer (REX) ausgefertigt werden, sofern es sich um Sendungen handelt, bei denen der Warenwert der Ursprungserzeugnisse 6.000 EUR überschreitet.
Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass das Draw-Back-Verbot ab dem 21. September 2020, drei Jahre nach Beginn der vorläufigen Anwendbarkeit des Handelsteils, gilt. Das sogenannte "Drawback-Verbot" bezeichnet eine Regelung, nach der Präferenznachweise dann nicht ausgefertigt werden dürfen, wenn bei der Herstellung von Ursprungswaren Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft verwendet worden sind, für die (insbesondere im Zollverfahren der aktiven Veredelung) die vorgesehenen Einfuhrzölle wegen der Ausfuhr der aus den betreffenden Vormaterialien hergestellten Erzeugnisse nicht erhoben oder erstattet worden sind. Mehr Informationen hierzu hält die GTAI bereit.
Die anwendbaren Präferenzursprungsregeln des CETA findet man im Access2Markets-Portal der EU.

Wie erlangt man den Status als REX?

Im Gegensatz zum Status  der im Präferenzrecht bekannten Ermächtigten Ausführers (EA) handelt es sich bei einem Registrierten Ausführer (REX) nicht um ein bewilligungsbedürftigen Status, sondern es genügt eine einfache Registrierung in der dafür eingerichteten Datenbank.
Für die Registrierung ist ein schriftlicher Antrag gemäß Anhand 22-06 UZK-IA beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Das elektronisch ausfüllbare Antragsformular Nr. 0442 steht online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung (Suche "0442")
Nähere Informationen zum Antragsverfahren sind auf den Seiten des Zolls verfügbar sowie unter “weitere Informationen” in einem Merkblatt zusammengefasst.