Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite “https://www.ihk.de/schwerin”. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern in ihrer jeweils gültigen Fassung, barrierefrei zugänglich zu machen.
Der Internetauftritt der IHK zu Schwerin wird im Verbund mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 und das LBGGM M-V zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen laufend angepasst und optimiert.
(Externe Verlinkungen sind am Ende des Textes.)
Im Zuge der ständigen Weiterentwicklung und der Zugehörigkeit zum IHK24 e. V. wurden alle technischen Voraussetzungen für barrierefreie Internetseiten geschaffen. Auf inhaltlicher Ebene wurden bisher Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert und vorhandene Bilder und Grafiken mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Als IHK zu Schwerin nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das seit dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK zu Schwerin zum Einsatz kommt. Dieses umfasst
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2,
  • zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams,
  • kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten,
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit,
  • spezialisierte Workshops zum Erstellen barrierefreier PDFs,
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen.
Der Großteil der zentral verwalteten CMS-Elemente wurde inzwischen aktualisiert. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt, so dass wir als IHK derzeit die redaktionellen Maßnahmen umsetzen. Aufgrund des Umfangs - insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit von PDFs, aber auch bei einzelnen Modulen - ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Wir verzeichnen aber deutliche Verbesserungen der Zugänglichkeit.
Die vereinfachte Überwachung folgt dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 und § 8 BITVO M-V. Sie umfasst die Anforderungen aus EN 301 549 V3.2.1, Anhang A, Tabelle A.1. Grundlage sind die WCAG 2.1 (WCAG 2.1) Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung wurde am 5. Oktober 2020 erstellt und zuletzt am 21. Juli 2025 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Einige Überschriften sind nicht selbsterklärend oder eindeutig.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Die Struktur einzelner Datentabellen ist nicht vollständig programmatisch als auch zum Teil visuell nicht wahrnehmbar (beispielsweise fehlen teilweise Tabellenüberschriften, einige Tabellen enthalten leere Zeilen).
  • An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällen enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
  • Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf vielen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf einzelnen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordnete Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt.
  • Wenigen Videos fehlt ein Untertitel.
  • Die Video- und Audio-Inhalte verfügen über keine Audiodeskription.

Barrierefreiheit der Inhalte

Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente zeitnah weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Es ist uns wichtig, aktuelle Informationen zeitnah weiterzugeben, bitten aber wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Entsprechend der Nutzungshäufigkeit und -dauer passen wir die Seiten zuerst an, die am häufigsten aufgerufen wurden. Eine vollständige und sofortige Umstellung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken beziehungsweise diese direkt zur Verfügung zu stellen. Festgestellte Defizite und Mängel werden Schritt für Schritt im Verbesserungsprozess abgearbeitet. Dazu gehören insbesondere PDF-Dokumente, Alternativtexte für Fotos und Grafiken/Illustrationen und Verlinkungen sowie Audiobeschreibungen bei eingebetteten Videos.
Bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung berücksichtigt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass noch nicht alle Inhalte unserer Internetseiten vollständig barrierefrei sind.

Hinweis zu PDF-Dokumenten

Unsere Internetseiten enthalten PDF-Dokumente, die derzeit nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Benutzer, die Screenreader oder andere unterstützende Technologien verwenden, Schwierigkeiten haben, auf die Inhalte zuzugreifen.

Leichte Sprache/Gebärdensprache

Auf unseren Internetseiten finden Sie auch allgemeine Informationen in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache.
Wir bemühen uns generell, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist das aufgrund der komplexen Inhalte von Fach-Informationen möglich. Bitte teilen Sie uns über die auf dieser Seite angegebenen Kontaktmöglichkeiten mit, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Die Nutzung von Abkürzungen wird weitestgehend vermieden. Wir verwenden beim ersten Auftreten im Text in der Regel die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Rückmeldung (Barrieren melden) und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf unseren Internetseiten oder möchten uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Stabsstelle Medien und Kommunikation
Tel.: 0385 5103-140
E-Mail: presse@schwerin.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V wenden, die beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet ist.
Kontakt:
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Tel.: 0385 588 9346
Fax: 0385 588 9703
E-Mail:

Weitere Details und Verlinkungen

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