Präferenzieller Ursprung - Zollvorteile nutzen!
Mit Präferenzverfahren können Waren zollbegünstigt oder zollfrei eingeführt werden. Dafür müssen bestimmte Regeln erfüllt sein. Wir geben Ihnen Erläuterungen zum Kalkulationsschema.
Präferenzabkommen
Grundlage für die Anwendung von Zollpräferenzen bilden eine Vielzahl von Präferenzabkommen, welche die Europäische Gemeinschaft mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat. sowie autonome Präferenzmaßnahmen, die die Europäische Gemeinschaft einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (z.B. Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet. Weitere Grundlage bilden autonome Präferenzmaßnahmen, welche die Europäische Gemeinschaft einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (z.B. Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet.
Das bedeutet, dass die Einfuhr in ein Land, mit dem ein Präferenzabkommen abgeschlossen wurde, zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann, sofern die Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, die in Form von sogenannten Verarbeitungslisten in dem jeweiligen Abkommen festgelegt sind.
Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Regelung erfasst werden und die darin festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen.
Anders als die autonomen Präferenzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft basiert die Mehrzahl der Präferenzabkommen auf Gegenseitigkeit. Sie bieten damit die Möglichkeit, auch für Waren aus der Europäischen Gemeinschaft Präferenzen bei Einfuhr in die Partnerländer in Anspruch zu nehmen.
Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung
Präferenzberechtigt sind Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen. Dies kann nur durch den Hersteller der Ware erfolgen, weil nur dieser über die entsprechenden Informationen verfügt. Wichtig ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, d. h. die Zolltarifnummer der Waren (HS-Code) muss bekannt sein.
Präferenzportal hilft, die Präferenzregelung zu finden
Die deutsche Zollverwaltung bietet mit WuP-Online ein umfassendes Informationssystem zum Thema Warenursprung und Präferenzen an.
Die einzelnen Ursprungsregeln können pro Abkommen (wenn das Zielland schon feststeht) oder für mehrere Länder im direkten Vergleich abgefragt werden. Letzteres wird genutzt, wenn der präferenzielle Urspung allgemein im Warenwirtschaftsystem hinterlegt werden soll oder wenn eine Lieferantenerklärung erstellt werden soll.
Auch die EU-Kommission bietet eine solche Funktion in der Access2Markets-Datenbank. Beide Portale sind abrufbar und “Weitere Informationen”.
Wie funktioniert das Präferenzportal?
- Wählen Sie die Rubrik "Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten".
- Geben Sie dann die HS-Position ein, das sind die ersten vier Stellen der Zolltarifnummer
- Danach wählen Sie die Abkommensländer, die Sie prüfen wollen (alle oder einzelne Länder).
Ermittlung der Präferenz
Erst nachdem die produktspezifische Ursprungsregel ermittelt worden ist, kann konkret geprüft werden, ob der präferenzielle Ursprung beim jeweiligen Produkt gegeben ist. Die Vorgehensweise ist folgendermaßen:
- Wertschöpfungsregel (z. B. „Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 Prozent des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet“):
Hier wird dem Nettoverkaufspreis der Wert aller eingesetzten Vormaterialien gegenübergestellt, die selbst keinen präferenziellen Ursprung haben. Mit anderen Worten: der Wert der Vormaterialien, für die eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt, gehören nicht dazu. Interne Kosten und der Gewinn sind im Ab-Werk-Preis bereits enthalten. Preisänderungen können den präferenziellen Ursprung beeinflussen. - Positionswechsel (z. B. „Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis“):
Hier spielt der Wert im Grundsatz keine Rolle. Verglichen werden die ersten vier Stellen der Warennummer (das ist die Position der Ware) der eingesetzten Vormaterialien mit der Position des hergestellten Erzeugnisses. Der Positionswechsel ist erfüllt, wenn sich die Positionen in mindestens einer Zahl unterscheiden. Vormaterialien, die bereits den präferenziellen Ursprung haben (z. B. Lieferantenerklärung liegt vor), müssen keinen Positionswechsel machen.
Zu Ihrer Unterstützung ist ein selbstrechnendes unverbindliches Kalkulationsblatt unter 'Weitere Informationen' abrufbar. Der präferenzielle Ursprung selbst kann noch eine Vielzahl komplexer Fallvarianten aufweisen.
Präferenznachweise
Die Gewährung von Präferenzen ist grundsätzlich von der Vorlage eines schriftlichen Präferenznachweises abhängig. Die einzelnen Präferenzregelungen unterscheiden dabei zwischen:
1. förmlichen Präferenznachweisen, die von einer Zollstelle oder zugelassenen Behörde ausgestellt werden. Hierbei handelt es sich um:
- die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1,
- die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED,
- die Warenverkehrsbescheinigung A.TR,
- das Ursprungszeugnis Form A.
2. vereinfachten Präferenznachweise, die der Ausführer bis zu bestimmten Wertgrenzen oder nach Bewilligung vereinfachter Verfahren als sog. "Ermächtigter Ausführer" oder als REX eigenverantwortlich ausfertigt, wie die Ursprungserklärung auf der Rechnung,
Details unter "Weitere Informationen".