Schleswig-Holstein als Wirtschaftsstandort
Was macht den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein aus? Und wie beurteilen die Unternehmen Schleswig-Holstein als Wirtschaftsstandort? Günstige Standortfaktoren beeinflussen nicht nur Ansiedelungsvorhaben und Investitionsentscheidungen positiv, sie wirken auch Abwanderungstendenzen und Produktionsverlagerungen entgegen.
Standortumfrage Schleswig-Holstein 2023
In einer repräsentativen Umfrage haben die drei Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein zum sechsten Mal Unternehmen zu ihrer Standorteinschätzung befragt. Beteiligt haben sich rund 1.700 Betriebe, die den Standort mit 2,26 benoten – eine leichte Verbesserung gegenüber der Note 2,29 nach der letzten Befragung im Jahr 2019. Knapp 68 Prozent der Unternehmen gaben dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein eine „gute“ oder „sehr gute“ Gesamtbewertung; über 90 Prozent wollen mit ihrem Firmensitz am Standort oder in der Region bleiben. Eine gestiegene Standortqualität in den letzten vier (nach 2019) Jahren nehmen zwölf Prozent der Unternehmen wahr; 70 Prozent sehen keine Veränderungen und 18 Prozent eine Verschlechterung.
Neben den allgemeinen Antworten zum Standort haben die Betriebe angegeben, welchen Stellenwert sie insgesamt 46 Faktoren in den Kategorien Standortkosten, Infrastruktur, Arbeitsmarkt und Qualifizierungsangebot, Marktnähe, Netzwerke und Innovation, wirtschaftspolitisches Klima und Lebensqualität beimessen und wie zufrieden oder unzufrieden sie mit den einzelnen Kriterien sind.
Von vorrangiger Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein sind der Umfrage zufolge die Breitband- und Telekommunikationsinfrastruktur, der Abbau von Verwaltungsauflagen, die Energieversorgungssicherheit und die Straßeninfrastruktur. Dringender Handlungsbedarf ergibt sich bei den Faktoren, die für die Unternehmen eine hohe Relevanz haben, mit denen sie gleichzeitig aber sehr unzufrieden sind: Dies betrifft den Bürokratieabbau, die Dauer von Genehmigungsverfahren und die Strompreise. Hohe Zufriedenheitswerte erzielen die Erreichbarkeit von Kunden- und Absatzmärkten bzw. Zulieferern und Kooperationspartnern und die Straßenanbindung.
Die Ergebnisse wurden heute (4. Mai) im Rahmen eines Pressegesprächs bei der Vishay Siliconix Itzehoe GmbH vorgestellt. Geschäftsführer Leif Henningsen beurteilt den Standort aus Sicht des Unternehmens: „Wir haben seit einem Vierteljahrhundert eine Expertise und ein Netzwerk an Zulieferern und Partnern am Standort aufgebaut, das unbezahlbar ist. Jetzt geht es darum, weitere Arbeits- und Fachkräfte in die Region zu holen und ihnen die Infrastruktur zu bieten, die es braucht, um sie zu halten. Die Voraussetzungen sind gut – aber die Anstrengungen, insbesondere auf dem Wohnungsmarkt, sind ausbaufähig.“
„Das insgesamt positive Feedback der Unternehmen ist – offenbar gegen den Bundestrend – ein starkes Bekenntnis für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein und zugleich ein Auftrag an die Landesregierung“, so das Fazit von Hagen Goldbeck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein: „Weiterhin besteht großer Handlungsbedarf. Um das erklärte politische Ziel, Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Industrieland zu machen, erreichen zu können, ist noch einiges zu tun. Faktoren wie beispielsweise die Straßeninfrastruktur, die unseren Unternehmen besonders wichtig sind, müssen nach dem Motto ‚Stärken stärken‘ mit Priorität vorangetrieben werden.“
Folgend können Sie sich die Ergebnisse der diesjährigen Standortumfrage ansehen. Zudem finden Sie die Auswertung ebenfalls als PDF zum herunterladen: IHK-Standortumfrage 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 413 KB)
- Ergebnisse für Schleswig-Holstein
- Einzelergebnisse
- Bewertungsprofil der Standortkategorien
- Wie es ist
- Der Standort Schleswig-Holstein erhält von seinen ansässigen Unternehmen die Gesamtnote 2,26. 2019 wurde der Wirtschaftsstandort mit der Gesamtnote 2,29 bewertet.
- Knapp 68 Prozent der Unternehmen bewerten ihren Standort mit „gut“ oder „sehr gut“, und über 90 Prozent der Unternehmen wollen mit ihrem Firmensitz am Standort oder in der Region verbleiben.
- Besonders wichtig sind den Unternehmen die Breitband- und Telekommunikationsinfrastruktur, der Abbau von Verwaltungsauflagen, die Sicherheit der Energieversorgung und die Anbindung/Erreichbarkeit per Straße.
- Am zufriedensten sind die schleswig-holsteinischen Unternehmen mit der Anbindung/Erreichbarkeit per Straße, mit der Erreichbarkeit von Kunden- und Absatzmärkten und mit der Erreichbarkeit von Zulieferern und Kooperationspartnern.
- Unzufrieden zeigen sich ansässige Betriebe allerdings mit dem fehlenden Abbau von Verwaltungsauflagen, der Dauer von Genehmigungsverfahren, den Strom- und sonstigen Energiepreisen.
- Die Anbindung und Erreichbarkeit per Straße bildet dabei zusammen mit der Sicherheit der Energieversorgung und der Erreichbarkeit von Kunden und Absatzmärkten die Stärken des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur vernachlässigt werden kann, denn beispielsweise die Erreichbarkeit der Metropolregion über die Elbe weist Schwachpunkte in der Verkehrsinfrastruktur auf, die beseitigt werden müssen.
- Dringender Handlungsbedarf besteht bei den Faktoren, die für die Unternehmen eine hohe Bedeutung haben und mit denen sie gleichzeitig sehr unzufrieden sind. In Schleswig-Holstein sind dies der Abbau von Verwaltungsauflagen, die Dauer von Genehmigungsverfahren und die Strompreise.
- Was zu tun ist
Abbau von Verwaltungsauflagen
- Gesetzliche Regelungen sollen ein politisches Ziel erreichen, dabei aber nur so stark in die Praxis der Unternehmen eingreifen, wie es zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Dazu ist es notwendig, die betriebliche Praxis bereits in die Lösungssuche mit einzubeziehen. Als IHK-Organisation können wir diesen Dialog organisieren.
- Auch bei gründlicher Vorbereitung sind unerwünschte Auswirkungen neuer Regelungen nicht auszuschließen. Es sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, Gesetze einem Praxischeck zu unterziehen, bevor sie für alle Unternehmen verpflichtend werden.
- Neue Gesetze sollten regelmäßig evaluiert werden. Durch eine Verfallklausel (Sunset Clause) wird sichergestellt, dass besonders stark eingreifende Gesetze regelmäßig neu betrachtet werden müssen, bevor die Belastung verlängert wird.
- Die IHK Schleswig-Holstein empfiehlt, die für die Bundesregierung geltende Bürokratiebremse (One-in-one-out-Regel) auch auf Landesebene einzuführen. Diese sieht vor, zusätzlichen Aufwand der Wirtschaft durch Entlastung an anderer Stelle zu kompensieren.
- Aufgrund der besonderen Bedeutung für die regionale Wertschöpfung sind unternehmensrelevante OZG-Leistungen noch stärker zu priorisieren und mit modernen Methoden der Digitalisierung barrierefrei und unter Beteiligung der Unternehmen nutzerfreundlich zu erstellen.
- Digitale Verwaltungsdienstleistungen sind eine Basisinfrastruktur für die Wirtschaft, um eine Beschleunigung der Verfahren zu ermöglichen. Dazu muss die Verwaltung ihre Prozesse optimieren und Ende-zu-Ende digitalisieren. Dies schließt die Kommunikation über integrierte Nutzerkonten und einen digitalen Bescheid ein, um möglichst transparent gegenüber den Unternehmen darstellen zu können, welche Prozessschritte die jeweiligen Genehmigungen zu durchlaufen haben und wann diese erreicht sind bzw. ein Bescheid fallabschließend erteilt sein wird.
- Das zukünftige Prozessdesign neuer oder geänderter Gesetze oder Verordnungen sollte immer mit rein digitalem Prozess zwischen Verwaltung und Unternehmen erfolgen.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Um die Entwicklungschancen zu verbessern und im nationalen und internationalen Wettbewerb mithalten zu können, sind schnellere Planungsverfahren unabdingbar:- Alle staatlichen Stellen sollen Verwaltungsverfahren so vereinfachen und verbessern, dass gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Ebenso ist es notwendig, die Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Gerichte personell so aufzustellen, dass sie als kompetente Partner im Sinne einer Servicestelle für die Aktivitäten der Unternehmen fungieren können. Hierzu bedarf es neben einer ausreichenden Anzahl an Personalstellen auch eines passenden Mindsets sowie einer passenden technischen Ausstattung.
- Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte einfacher und transparenter gestaltet werden. Sie sollte frühzeitig und in einem stärker integrierten und strukturierten Verfahren (Hauptsachverfahren) nur einmal erfolgen. Wichtig ist ein transparenter Dialog, um mögliche Konflikte frühzeitig erkennen und im Verfahren lösen zu können und die Investitionssicherheit zu erhöhen. Außerdem sollte ein Erörterungstermin im Hauptsacheverfahren nur stattfinden, wenn weitere für die Verfahrensentscheidung wesentliche
Erkenntnisse aus der Diskussion zu erwarten sind. - Die Genehmigungs- und Planungsprozesse erfolgen vielfach noch wenig digital. Zudem stehen die relevanten Unterlagen wie Planungsunterlagen, Untersuchungsberichte oder Gutachten oft nicht online zur Verfügung. Die Landesregierung sollte daher dafür sorgen, dass alle nicht vertraulichen Planungsunterlagen über zentrale Landesplattformen abrufbar sind. Die existierenden Plattformen wie BOB-SH und der schleswig-holsteinische Landwirtschafts- und Umweltatlas sollten ertüchtigt und weiter ausgebaut werden. Zudem sollten Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesse zukünftig digital ermöglicht werden. Um Doppelerhebungen
der Umweltbedingungen an Standorten zukünftig zu vermeiden, sollten die gewonnenen Daten über Flora und Fauna, Gewässer- oder Luftzustände zentral digital hinterlegt werden. So können spätere oder parallele Planungen auf diese Erkenntnisse zurückgreifen. - Durch einen kooperativen Ansatz zwischen der öffentlichen Seite und privatwirtschaftlichen Unternehmen können mittelfristig die Verfahren aufgrund einer höheren Flexibilität in Bezug auf Personalbedarf und unternehmerische Effizienz beschleunigt werden.
Strompreise
- Eine marktwirtschaftliche Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Strom- und im gesamten Energiesektor ist notwendig. (Erneuerbarer) Strom wird derzeit in seiner Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu konventionellen Energieträgern im Verkehrs- und Wärmebereich deutlich benachteiligt. Diese ungleiche Behandlung verhindert, dass Strom aus erneuerbaren Energien weitere Sektoren durchdringt. Eine Reform muss ein transparentes und effizientes System schaffen.
- Die aus der Energiewende resultierenden Kosten für den Aus- und Umbau der Verteilnetze sollten bundesweit gerechter aufgeteilt werden. Dafür bedarf es einer Anpassung der Netzentgeltsystematik an das dezentrale Energieversorgungssystem und die Erfordernisse von Klimaschutz und Energiewende.
- Der Markt der Direktstromlieferverträge (PPAs) sollte gestärkt werden. Diese fördern den Bau und die Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Sie führen zu einer Ausweitung des Stromangebots aus Erneuerbaren Energien auch jenseits der Förderung und reduzieren damit die Stromkosten für alle Verbraucher.
- Das Doppelvermarktungsverbot besagt, dass geförderte Anlagen keine Herkunftsnachweise bekommen dürfen. Es muss aufgehoben werden, damit grüner Strom sein volles Potenzial im Stromsektor entfalten kann.
- Die betriebliche Eigenversorgung sollte gestärkt werden. Steuererleichterungen, schnelle Abschreibungen und verschlankte Förderanträge sind wichtige Bausteine, um Eigenstrom für Unternehmen attraktiver auszugestalten. Auch eine gemeinsame unbürokratische Eigenversorgung in Gewerbegebieten sollte ermöglicht werden.
- Flexibilitäten und netzdienliches Verhalten sollten belohnt und die Speichernutzung in diesem Zuge attraktiver gestaltet werden. Dazu ist die Digitalisierung des Energiesystems voranzutreiben.
- Die Einführung von Stromgebotszonen in Deutschland sollte offen diskutiert werden. Stromgebotszonen könnten zu mehr Dezentralität und Resilienz des Stromsektors sowie auch zu (regional) sinkenden Strompreisen führen.
Bruttoinlandsprodukt in Schleswig-Holstein
Das Bruttoinlandsprodukt (Abkürzung: BIP) gibt den Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) - nach Abzug aller Vorleistungen - an, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt wurden.
Die genaue Berechnung des BIP können Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes nachlesen.
Weitere Informationen zur Entwicklung der Wirtschaftsleistung können dem nebenstehenden Link entnommen werden. Die hier vorgestellten Ergebnisse beruhen auf Berechnungen des "Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder".
Hier finden Sie zu den Ergebnissen aus dem Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen in Schleswig-Holstein
Jahr
|
Bruttoinlandsprodukt in Millionen Euro |
---|---|
2003
|
66.125
|
2004
|
67.571
|
2005
|
68.041
|
2006
|
70.119
|
2007
|
71.984
|
2008
|
74.363
|
2009
|
72.241
|
2010
|
73.898
|
2011
|
76.597
|
2012
|
79.837
|
2013
|
81.480
|
2014
|
82.868 |
2015
|
84.799 |
2016
|
87.512 |
2017
|
92.620
|
2018
|
95.120
|
2019
|
99.724
|
2020
|
98.600
|
2021
|
104.506
|
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder", Berechnungsstand: November 2021/Februar 2022.
Bevölkerungsdaten für Schleswig-Holstein
Aktuelle Einwohnerzahl und die Bevölkerungsdichte je Kreis
Kreisfreie Stadt/Landkreis
|
Einwohner
|
Einwohner pro qkm
|
---|---|---|
Flensburg
|
92.550
|
1.631
|
Dithmarschen
|
135.252
|
95
|
Nordfriesland
|
169.043
|
81
|
Schleswig-Flensburg
|
206.038
|
99
|
Bezirk IHK Flensburg |
602.883
|
107
|
Kiel
|
247.717
|
2.088
|
Neumünster
|
79.502
|
1.109
|
Pinneberg
|
322.130
|
485
|
Plön
|
131.266
|
121
|
Rensburg-Eckernförde
|
278.979
|
127
|
Steinburg
|
132.419
|
125
|
Bezirk IHK zu Kiel |
1.192.013
|
230
|
Lübeck
|
218.095
|
1.018
|
Herzogtum Lauenburg
|
203.712
|
161
|
Ostholstein
|
203.606
|
146
|
Segeberg
|
284.988
|
212
|
Stormarn
|
247.973
|
324
|
Bezirk IHK Lübeck |
1.158.374
|
233
|
Schleswig-Holstein |
2.953.270
|
187
|
Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Bevölkerung 2022, herausgegeben: 21.Juli 2023, eigene Berechnungen
Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein liefert quartalsweise die aktuellen Bevölkerungszahlen und deren Entwicklung. Diese Quartalsberichte werden durch den jährlichen Bericht zur Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Gemeinden Schleswig-Holsteins ergänzt. Über die angegebenen Verlinkungen gelangen Sie direkt auf die Internetpräsenz des Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein , wo Sie die einzelnen Berichte als kostenfreien Download erhalten.
Bevölkerungsentwicklung bis 2030
Gemeinsam mit dem Statistikamt Nord erstellt die Landesplanung Schleswig-Holstein alle drei bis vier Jahre eine neue Bevölkerungsvorausberechnung für die Kreise und kreisfreien Städte im Land. Im Juni 2016 wurde eine neue Vorausberechnung für die Kreise und kreisfreien Städte für den Zeitraum 2015 bis 2030 veröffentlicht.
2030 werden demnach insgesamt rund 40.000 Menschen mehr in Schleswig-Holstein leben als heute. Der Bevölkerungswachstum beschränkt sich allerdings auf die Kreise im Hamburger Rand und die vier Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster. Alle anderen, ländlichen Kreise werden von starken Einwohnerverlusten betroffen sein.
Die Zahl der Erwerbspersonen, das heißt der Menschen, die zwischen 15 und 70 Jahren alt sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wird bis 2030 um etwa 23.000 zurückgehen. Zudem werden 2025 fast 55 Prozent der Erwerbspersonen 55 Jahre und älter sein und nur noch 26 Prozent unter 30 Jahren.
Fahren Sie mit der Maus über den jeweiligen Bereich, um mehr Informationen zu erhalten.
Eine kartografische Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung im Zeitlauf erhalten Sie im Infobrief Demografie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5668 KB).
Statistiken: Bezirk IHK zu Kiel
Die IHK zu Kiel möchte mit der Broschüre einen Beitrag zur Information über den Wirtschaftsraum im Herzen von Schleswig-Holstein liefern. In Ergänzung zu den zahlreichen weiteren Veröffentlichungen der IHK zu Kiel gibt die Broschüre anhand des verfügbaren Datenmaterials einen Einblick in die Entwicklung und Struktur der Wirtschaft in unserem Kammerbezirk.
Die Broschüre "Datenwerk" zum Herunterladen
- 2023 - Datenwerk (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 6073 KB) (Nr. 5884774)
- 2023 - Tabelle (XLS-Datei · 931 KB) (Nr. 5884778)
- 2022 - Datenwerk (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9567 KB) (Nr. 5745210)
- 2022 - Tabelle (XLS-Datei · 408 KB) (Nr. 5745218)
- 2021 - Datenwerk (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4456 KB) (Nr. 5223142)
- 2021 - Tabelle (XLS-Datei · 642 KB) (Nr. 5285536)
- 2020 - Datenwerk (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8162 KB) (Nr. 5223128)
- 2020 - Tabelle (XLS-Datei · 786 KB) (Nr. 5285474)
- 2019 - Datenwerk (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8850 KB) (Nr. 4421418)
- 2019 - Tabelle (XLS-Datei · 649 KB) (Nr. 4421444)