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Das Wachstumschancengesetz (WtcG) wurde - in seiner stark gekürzten Fassung mit Entlastung der Wirtschaft von 3,2 Milliarden Euro - am 21. Februar 2024 vom Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen beschlossen.
In welchem Format muss eine elektronische Rechnung künftig ausgestellt werden? Sind hybride Formate zulässig? Wie sieht es mit dem elektronischen Datenaustausch per EDIFACT aus?
Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das Wachstumschancengesetz angenommen. Im parlamentarischen Verfahren haben sich dabei noch Änderungen bei der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ergeben.
Das Finanzgericht Sachsen hat dem so genannten Bundesmodell zugestimmt, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hingegen erste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert.
Verfügt Ihr Unternehmen über eine Website, eine App oder eine Software, über die Dritte Waren oder Dienstleistungen verkaufen können? Dann besteht ein potenzieller Handlungsbedarf, da Bußgelder drohen könnten.
Das BMF hat zum Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen am 21. Dezember 2023 ein BMF-Schreiben veröffentlicht.
Die Bundesregierung legt im Entwurf des Wachstumschancengesetzes die Grundlagen für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke fest.
In ihrer bundesweiten Realsteuer-Hebesatzumfrage ermittelt die DIHK regelmäßig, wie hoch die Hebesätze von Gewerbesteuer und Grundsteuer in den Kommunen mit über 20.000 Einwohnern ausgefallen sind.
Für die Beseitigung der im Oktober 2023 entstandenen Sturmflutschäden erhalten Unternehmen in Schleswig-Holstein steuerliche Erleichterungen.