Grundsteuerreform

Finanzverwaltung Schleswig-Holstein veröffentlicht Transparenzregister

Die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein hat das Transparenzregister zur Grundsteuerreform veröffentlicht.
Das Transparenzregister gibt Auskunft darüber, welche Hebesätze die einzelnen Gemeinden voraussichtlich festsetzen müssten, damit ihr Grundsteueraufkommen für das Jahr 2025 (erstmalige Erhebung der Grundsteuer nach reformiertem Recht) im Vergleich zum Jahr 2024 (letztmalige Erhebung nach altem Recht) nicht steigt oder sinkt.
Das Transparenzregister ist abrufbar auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.