Digitaler Gewerbesteuerbescheid
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll der Gewerbesteuerbescheid künftig digital zugestellt werden. Der Bescheid wird als PDF mit XML-Anhang in das ELSTER-Postfach "Mein Unternehmenskonto" übermittelt. Der Datensatz ist bundesweit einheitlich und maschinenlesbar, sodass er direkt in die Unternehmenssoftware eingelesen und weiterverarbeitet werden kann. Dies spart langfristig Zeit und Kosten.
Das Verfahren ist für Erhebungszeiträume ab 2022 möglich, für Zerlegungsfälle ab 2024. Voraussetzung ist die Anbindung der Kommune an "ELSTER-Transfer", das als digitaler Postbote für Steuerdaten dient. Die vollständige Umstellung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da alle Kommunen ihre Systeme anpassen müssen. Bisher gibt es ca. 200 Pilotkommunen, die diesen Dienst bereits anbieten. Eine aktuelle Übersicht der Pilotkommunen finden Sie hier: https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/aktueller-stand-zur-umsetzung-in-deutschland
Unternehmen können seit April 2023 bei der Abgabe der Gewerbesteuererklärung den "Elektronischen Zustellwunsch" in Mein ELSTER angeben. Zusätzlich ist gegenüber der Kommune eine einmalige Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erforderlich. Grundsätzlich empfehlen wir Unternehmen, den Zustellwunsch formlos an die zuständige Gemeinde zu richten, z.B. per E-Mail, damit die Gemeinde den Bedarf besser einschätzen kann.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter: Startseite | digitaler Gewerbesteuerbescheid