Ab 2025 gilt neue Europäische Kleinunternehmerregelung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Europäische Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung). Diese Regelung ermöglicht es kleinen Unternehmen, die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Ländern zu nutzen, sofern die EU-weiten Umsätze im Vorjahr und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten.
Um die EU-KU-Regelung anwenden zu können, müssen die Vorgaben der jeweiligen nationalen Kleinunternehmerregelung eingehalten werden. Die Anwendung der EU-Regelung muss vorab vom jeweiligen EU-Mitgliedstaat genehmigt werden. Dazu ist ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erforderlich. Außerdem wird eine spezielle Kleinunternehmer-Identifikationsnummer benötigt, und es muss vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Erklärung an das BZSt übermittelt werden.
Das BZSt weist darauf hin, dass die für die Teilnahme an der EU-KU-Regelung erforderliche Kleinunternehmer-Identifikationsnummer derzeit noch nicht erteilt wird und die Arbeiten zu ihrer Einführung laufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BZSt.