Nr. 3039702
Vorschriften und Verordnungen

Regeln und Pflichten

Sowohl im Güterkraftverkehr als auch im gewerblichen Personenkraftverkehr müssen bestimmte Vorschriften und Verordnungen beachtet werden. Im Folgenden erhalten Sie unter anderem Informationen zu Fahrverboten, Lenk- und Ruhezeiten und das Ausrüsten mit Kontrollgeräten.
Verkehrswirtschaft

Seit Mai 2010 sind die Regelungen über die Kabotage (Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) 1072/2009) in der gesamten EU in Kraft getreten.

Personenverkehr

Am 4. Juni 2010 wurde eine abgewandelte Form der bis 2007 geltenden 12-Tage-Regelung bei Busreisen eingeführt. Durch Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 ist es Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenverkehr nun künftig wieder möglich, die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines Zwölf-Tage-Zeitraums zu nehmen.

Güterkraftverkehr

Wie in vielen anderen Staaten besteht auch in Deutschland ein generelles Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Nutzfahrzeuge. Wer ist davon betroffen und wo gibt es Ausnahmeregelungen?

Güterkraftverkehr

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen vom 1. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr auf fast allen Autobahnen und einigen Bundesstraßen nicht verkehren.

Road Package

Seit dem 4. Dezember 2011 gelten EU-weit neue Regeln für den Kraftverkehr. Das sogenannte Straßenverkehrspaket ("road package") vereinfacht und verdeutlicht den Rechtsrahmen für die 900.000 europäischen Kraftverkehrsunternehmen, die Güter mit Fahrzeugen transportieren, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten oder Personen mit Fahrzeugen befördern, die dazu geeignet und bestimmt sind, mehr als acht Fahrgäste aufzunehmen.

Sozialvorschriften

Die EU-weit gültigen Sozialvorschriften im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind nicht allein in der Theorie komplex. Auch in der Praxis, im betrieblichen Alltag, erweist sich schnell, dass die Umsetzung und korrekte Einhaltung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten für Unternehmer und Fahrer alles andere als trivial ist.

Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte

In Deutschland müssen laut Fahrpersonalverordnung (FPersV) Fahrzeuge, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) zwischen 2.801 und 3.500 Kilogramm beträgt, über Geräte zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten verfügen. Neu: Für den grenzüberschreitenden Verkehr beträgt die Gewichtsgrenze ab Juli 2026 2.501 kg.

Fahrpersonalbescheinigung

Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2,8 Tonnen) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen), muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können.