Sozialvorschriften

Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

Die EU-weit gültigen Sozialvorschriften im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind nicht allein in der Theorie komplex. Auch in der Praxis, im betrieblichen Alltag, erweist sich schnell, dass die Umsetzung und korrekte Einhaltung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten für Unternehmer und Fahrer alles andere als trivial ist.
Eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Vorschriften, Begrifflichkeiten und deren Erklärungen soll hier erste Hilfestellungen geben.

Checkliste Lenk- und Ruhezeiten: Wie muss ich aufzeichnen?


Begriffserklärung EG- und EWR-Regelungen, Arbeitszeitgesetz, Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung
LENKZEIT
Tageslenkzeit summierte Gesamtlenkzeit zwischen Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der darauf folgenden täglichen Ruhezeit
oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit.
Max. 9 Std.
Max. zweimal die Woche 10 Std.
Wochenlenkzeit summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche (Zeitraum zwischen
Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr).
Max. 56 Std. bei max. wöchentl. Höchstarbeitszeit von 60 Std.
Max. 90 Std. in zwei aufeinander folgenden Wochen.
LENKDAUER Gesamtlenkzeit zwischen Ruhezeit oder Fahrtunterbrechung und erneuter Ruhezeit/
Fahrtunterbrechung
Max. 4,5 Std.
Dann Fahrtunterbrechung: Mind. 45 Min.
oder 15 Min. gefolgt von 30 Min. oder Ruhezeit.
FAHRT-
UNTERBRECHUNG
Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf = ausschließlich zur Erholung.
RUHEZEIT
Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann.
tägliche Ruhezeit Innerhalb von 24 Stunden nach Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss Fahrer neue tägliche Ruhezeit genommen haben.
regelmäßige tägliche Ruhezeit Mind. 11 Std.
reduzierte tägliche Ruhezeit mind. 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden. zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten.
Splitting Möglichkeit, die regelmäßige tägliche Ruhezeit in zwei Teilen zu nehmen. Erster Teil: mind. 3 Std.; zweiter Teil: mind. 9 Std. (= reduzierte tägliche Ruhezeit).
wöchentliche Ruhezeit Spätestens am Ende von 6 Tagen (24-Stunden-Zeiträumen) nach Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit. Sonderregelung für grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen: 12-Tage-Regelung.
regelmäßige wöchentliche Ruhezeit Mind. 45 Std.
reduzierte wöchentliche Ruhezeit mind. 24 Stunden, aber weniger als 45 Stunden. In zwei aufeinander folgenden Wochen höchstens eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit bei Ausgleich durch eine gleichwertige unterbrechungsfreie Ruhepause vor Ende der 3. Woche
MEHRFAHRERBETRIEB

Die Lenk- und Ruhezeiten sind auf einen Zeitraum von 30 Std. statt 24 Std. zu berechnen; generelle tägliche Ruhezeit für die Mehrfahrerbesatzung von mindestens 9 Stunden.
ARBEITSZEIT
Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Neben Fahrtätigkeit/Lenkzeit umfasst die Arbeitszeit: Be- und Entladen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, Reinigung und technische Wartung, Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und der Fahrgäste.
Keine Arbeitszeiten sind: Ruhezeiten, Ruhepausen, Zeiten als Fahrer 2 auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine.
tägliche Arbeitszeit Max. 8 Std.
Max. 10 Std. --> Innerhalb von 6 Kalendermonaten/24 Wochen durchschnittlich 8 Std.
wöchentliche Arbeitszeit Max. 48 Std.
Max. 60 Std. --> innerhalb von 6 Kalendermonaten/24Wochen durchschnittlich 48 Std.
BEREITSCHAFTSZEIT Wartezeit, das heißt die Zeit, in der Fahrer nur an Arbeitsplatz verbleiben müssen, um der etwaigen Aufforderung nachzukommen, die Fahrtätigkeit (wieder) aufzunehmen oder andere Arbeiten zu verrichten. Keine Arbeitszeit.
Beispiele: Beifahrer (neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine), Begleitung der Fahrzeuge während der Beförderung auf der Fähre oder im Zug, Wartezeiten an den Grenzen, Wartezeiten infolge von Fahrverboten, Warten auf Be- und Entladen.
Bereitschaftszeiten nur bei Fahrzeugen > 3,5 t zGG möglich.
Umfang ergibt sich aus Höchstgrenze "Arbeitszeit" und Mindesteinhaltung Lenkzeitunterbrechung, Ruhepausen und Ruhezeiten.
RUHEPAUSE Jeder ununterbrochene Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Ab 6 bis 9 Std.: 30 Min. spätestens nach 6 Arbeitsstunden.
Ab 9 Std.: 45 Min. spätestens nach 6 Arbeitsstunden.