Personenverkehr

Modifizierte 12-Tage-Regelung im grenzüberschreitenden Reiseverkehr

Am 4. Juni 2010 wurde eine abgewandelte Form der bis 2007 geltenden 12-Tage-Regelung bei Busreisen eingeführt. Durch Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 ist es Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenverkehr nun künftig wieder möglich, die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines Zwölf-Tage-Zeitraums zu nehmen.
  • Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise handeln.
  • Vor der Fahrt muss dem Fahrer eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden gewährt worden sein.
  • Nach der Fahrt muss der Fahrer entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten, also 90 Stunden, oder eine regelmäßige (45 Stunden) und eine reduzierte (24 Stunden), also 69 Stunden zusammenhängend einlegen. Im zweiten Fall muss die Reduzierung nach Beendigung der Fahrt, vor Ende der dritten folgenden Woche ausgeglichen werden.
  • Seit dem 1. Januar 2014 gilt die 12-Tage-Regelung nur, wenn die eingesetzten Busse mit einem digitalen Tacho ausgestattet sind.
  • Seit dem 1. Januar 2014 müssen bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden.
Mit dem Inkraftreten neuer einheitlicher EG-Sozialvorschriften im April 2007 war der Bus buchstäblich unter die Räder des LKW geraten, für den die neuen Regelungen konzipiert waren. Der Wegfall der 12-Tage-Regelung bereitete vielen Busunternehmen gravierende Probleme. Neben einem Verlust der Flexibilität gingen touristische Leistungsangebote zurück, die Umsatzausfälle für die Busunternehmen und die touristischen Zielgebiete zur Folge hatten. Die Durchführung längerer Urlaubsreisen war mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden, die am Markt kaum umgesetzt werden konnten. Gerade auch für das Fahrpersonal hatte sich die Situation drastisch verschlechtert: Die Busfahrer wurden gezwungen ihre Ruhetage unterwegs und nicht wie früher zu Hause bei ihren Familien zu nehmen. Hinzu kamen Einkommensverluste von mehreren hundert Euro monatlich.
In einer konzertierten Aktion von Verbänden und DIHK wurde die Politik von den Nachteilen der seit 2007 geltenden 6-Tage-Regelung überzeugt. Den Tourismuspolitikern wurde die Bedeutung des Busses für die Erschließung touristischer Destinationen und die kontraproduktiven Auswirkungen der 6-Tage-Regelung aufgezeigt. Wichtig war ferner, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür gab und gibt, dass die 6-Tage-Regelung sicherer wäre, als die bewährte 12-Tage-Regelung.