Meldepflicht für Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Am 31. Juli 2025 endet die Übergangsfrist, bis zu der alle bereits eingesetzten Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung gemeldet werden müssen.