Produktsicherheit
EU-Spielzeug-Verordnung
Die EU-Kommission hatte 2023 die geltenden Vorschriften zur Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet. Im Dezember 2025 haben das Europäische Parlament und der Rat eine weitere politische Einigung erzielt. Die Verordnung wird die EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ablösen und insbesondere die chemischen Anforderungen weiter verschärfen, den Online-Handel stärker regulieren und für die Spielwarenbranche wohl als eine der ersten den digitalen Produktpass einführen.
Produktsicherheitsverordnung 2023/988
Die veröffentlichte Spielzeug-Verordnung ist mit der erst kürzlich in Kraft getretenen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) verzahnt. Diese enthält schärfere Vorgaben unter anderem für den Bereich Online-Handel, Produktbeobachtungen und Rückrufmanagement. Diese Punkte sind in der geplanten Spielzeug-Verordnung nicht mehr explizit beschrieben. Es wird hier direkt auf die neue GPSR verwiesen.
Produktpass
Die EU-Konformitätserklärung wird durch die Verpflichtung ersetzt, für Spielzeug einen Produktpass zur Verfügung zu stellen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Verordnungsvorschlags zu erklären.
Der Produktpass wird über einen Datenträger mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft und erfüllt die gleichen technischen Anforderungen wie ein Produktpass, der im ESPR (Ecodesign for sustainable Products Regulation / Ökodesign-VO) enthalten ist.
Die Referenz des Produktpasses muss in einem zentralen Register der Kommission enthalten sein, das im Rahmen der ESPR eingerichtet wird, und diese Informationen müssen beim Zoll angegeben werden, wenn von außerhalb der EU stammendes Spielzeug in das Zollverfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.
Konformitätsbewertung
Die Verordnung behält die Konformitätsbewertung der internen Fertigungskontrolle des Herstellers bei, wenn der Hersteller die relevanten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen anwendet.
Eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle wird weiterhin erforderlich sein, wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen:
- nicht vorhanden sind
- nicht befolgt werden
- nicht alle Risiken des Spielzeugs abdecken.
Die Verordnung umfasst die entsprechenden Module im Einklang mit der Entscheidung 768/2008/EG. Die Verordnung sieht vor, dass der Hersteller im Rahmen der Sicherheitsbewertung die möglichen Risiken des kombinierten oder kumulativen Vorhandenseins von Chemikalien im Spielzeug berücksichtigen muss.
Hier finden Sie die neue Spielzeugverordnung.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die neue Spielzeugverordnung am 12. Dezember 2025 verabschiedet. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 30. August 2030. Die Verordnung sieht somit eine Übergangsfrist von 54 Monaten für die Anpassung der Industrie an die neuen Vorschriften vor. Die Artikel 28 bis 44 und die Artikel 49 bis 55 gelten jedoch ab dem 1. Januar 2026.
Veröffentlicht am 9. Januar 2026