Mindestlohn

Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Am 23. Februar wurde die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 beschlossen, damit einher geht ebenfalls die Erhöhung der Entgeltgrenze bei geringfügig Beschäftigten auf 520 Euro.
Der Beschluss des Bundeskabinetts setzt damit die Vereinbarung im Koalitionsvertrag um. Mit der Anhebung der Entgeltgrenze für Minijobber geht auch eine Flexibilisierung einher, die eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden ermöglicht. Zugleich wird die Überführung in eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung erleichtert. Die Höchstgrenze im Übergangsbereich steigt von 1.300 Euro auf 1.600 Euro.
Zudem wird der Arbeitgeberbeitrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst an die zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Anpassung der Schwellenwerte bei der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen von der Dokumentationspflicht ermöglicht, vor.
Veröffentlicht am 28. Februar 2022