Neue Regeln ab Ende 2024
Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten tritt in Kraft
Am 9. Juni wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit am 29. Juni 2023 in Kraft. Ab diesem Tag läuft die Umsetzungsfrist: Marktteilnehmer, das heißt Unternehmen, die Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, und Nicht-KMU-Händler müssen die Regeln ab dem 4. Quartal 2024 anwenden, KMU-Händler ab dem 2. Quartal 2025.
Was heißt das genau? Hersteller, Importeure und auch Händler, die die betroffenen Rohstoffe (Holz, Rind (Fleisch/Leder), Kautschuk, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl) sowie daraus hergestellte Produkte in der EU zum ersten Mal in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass diese aus – seit 2020 – entwaldungsfreien Gebieten stammen und, dass die vor Ort geltenden Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Dieser Prozess muss dokumentiert und mit einer an die Behörden zu übermittelnden Sorgfaltserklärung ergänzt werden.
Veröffentlicht am 12. Juli 2023