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Neue Aufgabe der IHK: Validierungsverfahren
Menschen ohne Abschluss, aber mit Berufserfahrung können ab diesem Jahr ihre Kompetenzen bewerten lassen und ein Zeugnis von der IHK erhalten. Das Validierungsverfahren im Überblick.
Bente Jacobsen
Erwachsenen ohne Berufsabschluss fehlt ein anerkannter Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation. Seit Jahresbeginn ist es möglich, berufliche Kompetenzen durch die IHK als zuständige Stelle bewerten zu lassen. Als Referenz für die Bewertung dient ein anerkannter Ausbildungsberuf. „Da das Verfahren gebührenpflichtig ist und es neben der Validierung verschiedene Möglichkeiten gibt, sich beruflich weiterzuentwickeln, raten wir dazu, sich vorab kostenlos und unverbindlich bei uns beraten zu lassen“, so IHK-Bildungsreferentin Bente Jacobsen.
Da das Verfahren gebührenpflichtig ist und es neben der Validierung verschiedene Möglichkeiten gibt, sich beruflich weiterzuentwickeln, raten wir dazu, sich vorab kostenlos und unverbindlich bei uns beraten zu lassen.Bente Jacobsen
Voraussetzung für die Teilnahme am Validierungsverfahren ist ein Mindestalter von 25 Jahren und langjährige Erfahrung im Referenzberuf, die mindestens den überwiegenden Inhalt des Berufsbildes abdeckt. Im Referenzberuf darf kein Berufsabschluss vorliegen. Ausreichende deutsche (Fach-)Sprachkenntnisse sind nötig. Für Menschen mit Behinderung gibt es Sonderregelungen.
Abhängig vom Ergebnis bescheinigt die IHK die vollständige, überwiegende oder teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Jedoch wird kein Ausbildungszeugnis ausgestellt. „Beim Validierungsverfahren handelt es sich um eine praktische Aufgabenstellung ohne Theorieteil“, erklärt Charlie Groth aus dem Fachbereich Ausbildungsberatung und Prüfungskoordination. „Wir bescheinigen, ob die Handlungsfähigkeit gleichwertig mit der einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist.“
Für Arbeitgeber biete das neue Verfahren mehrere Vorteile, ergänzt Bente Jacobsen: „Die Bindung ans Unternehmen und Motivation der Mitarbeitenden wächst. Auch das Image des Arbeitgebers profitiert, weil er in Personalentwicklung investiert. Zudem lässt sich durch den Nachweis eine höhere Qualität in der Belegschaft vorweisen.“
Mehr Informationen zum Validierungsverfahren.
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