Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Zulassung zum beruflichen Feststellungsverfahren (Validierung) zu stellen. Die Antragstellung erfolgt digital bei Ihrer zuständigen IHK.
Die Gebühren werden getrennt in zwei Schritten erhoben:
Gebühr für die Zulassung zum Verfahren („Antragsgebühr“ unter anderem für Antragstellung, Prüfung und Auswertung der Antragsunterlagen): Diese 1. Gebühr wird erhoben, nachdem Sie Ihren Antrag digital eingereicht haben.
Gebühr für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit („Bewertungsgebühr“ unter anderem für die Aufgabenerstellung und die Bewertung durch die Experten): Diese 2. Gebühr wird nur dann erhoben, wenn Sie auch zum Verfahren zugelassen werden.
Ihre IHK informiert Sie gerne vor der Antragstellung im Detail über die Gebühren in Ihrem Verfahren.
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren stellen, dann müssen Sie einen Referenzberuf angeben. Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem Ihre berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll. Die Validierung wird in allen dualen Ausbildungsberufen angeboten, deren Zuständigkeit bei der IHK liegt.
Das gesamte Verfahren wird auf Deutsch durchgeführt, daher sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf.
Sie können einen Antrag auf überwiegende oder vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit stellen.
Menschen mit Behinderung können auch einen Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit stellen.
Welche Dokumente werden benötigt?
Sie benötigen folgende Dokumente, die als pdf-Dateien bei der Antragstellung hochgeladen werden müssen:
Erforderlich:
Kopie eines Identitätsnachweises (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
Kopie eines Wohnsitznachweises (zum Beispiel Personalausweis, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung)
Ausbildungszeiten können anteilig als Berufserfahrung bei der Zulassung berücksichtigt werden. Fügen Sie hierzu bitte einen Nachweis über die absolvierte Ausbildung oder eine Kopie des Bescheids über das Nichtbestehen der Ausbildungsprüfung bei.
Erforderlich: Nachweis der Behinderung und ein aktuelles fachärztliches Attest
Wenn eine Verfahrensbegleitung beantragt wird: Nachweis, dass diese Person mit den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Qualifizierung vertraut ist (zum Beispiel durch das Zertifikat einer rehabilitationsspezifischen Zusatzausbildung)
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern erstellt werden.
Wenn wir weitere Nachweise von Ihnen benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Antragstellung
Sie haben alle Dokumente vorbereitet und als pdf-Dateien vorliegen? Dann können Sie jetzt Ihren Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren bei Ihrer zuständigen IHK einreichen.
Für die IHK Kiel übernimmt die HK Hamburg die Organisation und Durchführung der Validierungsverfahren. Die Erstberatung zum Validierungsverfahren erfolgt durch die IHK Kiel.