Ihre Expertise ist gefragt!

Weitgehende Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen (PFAS) geplant - Konsultation für betroffene Unternehmen gestartet

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, des Imports, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, durch eine entsprechende Regelung in Anhang XVII der REACH-Verordnung die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Die wissenschaftliche Bewertung durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) steht noch aus.

Konsultation zur Beschränkung von PFAS

Am 22. März 2023 startete eine sechsmonatige (bis zum 25. September) öffentliche Konsultation. Betroffene Unternehmen können und sollten hier die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen. Besonders wichtig sind konkrete Angaben und eine ausführliche Begründung (incl. Nachweise) der Notwendigkeit weiterer dringend benötigter Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat auf ihrer Homepage Handlungsempfehlungen für die Konsultation bereitgestellt. Ebenso liefert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eine ausführliche Aufzählung der geeigneten Informationen auf Seite 3 seiner Handlungsempfehlungen.

Die Konsultation besteht aus 10 konkreten Fragen (auf Englisch) und der Möglichkeit vertrauliche oder nicht vertrauliche Dokumente hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass alle nicht-vertraulichen Angaben veröffentlicht werden.
Der chemische Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist definiert als: Jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthält. Betroffen sind PFAS als solche und als Bestandteile anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen schon ab sehr geringen Konzentrationen (Verunreinigungen).
Unter den Beschränkungsvorschlag fallen alle Verwendungen von PFAS, unabhängig davon, ob sie von den Staaten (darunter Deutschland), die das Beschränkungsdossier eingereicht haben, bewertet wurden und/oder in ihrem Bericht erwähnt werden oder nicht.

Deutliche Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Menschen und die Umwelt haben.
In vielen Fällen sind nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die an der Erarbeitung beteiligt war, bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen übrigen Fällen müssten Ersatzlösungen gesucht werden.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln.
Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es - leider nur in englischer Sprache und viele hundert Seiten umfassend - unter https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term

Betroffene Sektoren

Die Sektoren lauten wie folgt (vgl. die Datei Annex E):
  • E.2.1. PFAS-Herstellung
  • E.2.2 TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche)
  • E.2.3 Materialien und Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
  • E.2.4 Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
  • E.2.5 Verbrauchermischungen (und Musikinstrumente)
  • E.2.6 Kosmetika
  • E.2.7 Skiwachs
  • E.2.8 Anwendungen von fluorierten Gasen
  • E.2.9 Medizinische Geräte
  • E.2.10 Verkehrswesen
  • E.2.11 Elektronik und Halbleiter
  • E.2.12 Energie
  • E.2.13 Bauprodukte
  • E.2.14 Schmierstoffe
  • E.2.15 Erdöl und Bergbau
Anhand dieser Sektoren-Einteilung können Unternehmen ab Seite 162 der pdf-Datei prüfen, ob für ihre Anwendungen Ausnahmen (und ggf. wie lange) vorgesehen sind. Für sonstige Sektoren würde das Verbot 18 Monate nach Inkrafttreten uneingeschränkt gelten!

IHK-Empfehlung

Jetzt ist Ihre Expertise gefragt! Denn genau jetzt haben Sie als Unternehmen (noch) die Chance Einfluss zu nehmen. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen daher sich jetzt zu engagieren. Reichen Sie weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten, technische Anforderungen, relevante Normen oder sozioökonomische Analysen ein. Vor allem in Bezug auf die im Vorschlag fehlenden Verwendungen, als potenziell markierte Ausnahmeregelungen oder zusätzliche noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen. Die Handlungsempfehlungen für die Konsultation der DIHK geben Ihnen Hinweise zu den einzelnen Fragen und Punkten der Konsultation. Ihre Beteiligung und die Bereitstellung von Daten ist entscheidend für die Unterstützung vorgeschlagener oder zusätzlicher Ausnahmeregelungen. Denn generell gilt hier das Prinzip “Keine Daten - Kein Markt!”.

Praxisbeispiele gesucht

Für unsere politische Arbeit sind wir außerdem auf der Suche nach konkreten Beispielen aus der Praxis, wie sich z.B. derartige Beschränken auf die Unternehmen oder die Lieferkette auswirken würden. Betriebe aus der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg können ihre Anmerkungen, Hinweise und Praxisfälle bei der IHK einreichen unter: trogisch@vs.ihk.de

Weitere Informationen

(Quelle: BAuA, DIHK, BDI; ergänzt)