Titandioxid-Kennzeichnung

Titandioxid-Kennzeichnung bleibt vorerst bestehen

Seit Oktober 2021 bestehen Kennzeichnungspflichten im Zusammenhang mit Titandioxid. Das Europäische Gericht (EUG) hatte mit seinem Urteil vom 23.11.2022 die harmonisierte Einstufung von Titandioxid durch die EU-Kommission für nichtig erklärt. Kurz vor Ablauf der Frist sind sowohl Frankreich, das die Einstufung ursprünglich vorgeschlagen hatte, als auch die EU-Kommission gegen das Urteil in Berufung gegangen.
Damit ist das o.g. Urteil vom 23.11.2022 nicht rechtskräftig, also praktisch vorerst bedeutungslos und die Kennzeichnungsvorgaben bleiben vorerst bestehen.
Das Revisionsverfahren wird nun beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) geführt werden, wobei eine Verfahrensdauer von mindestens ein bis zwei Jahren prognostiziert wird!
Das Urteil und seine Zusammenfassung wurden unter folgendem Link veröffentlicht: https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-279/20