CLP-Verordnung

Anhang VIII der CLP-Verordnung: Harmonisierte Giftinformationsmitteilung

Anhang VIII (in Verbindung mit Artikel 45) der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung, (EG) 1272/2008) sieht eine europäische Harmonisierung der Mitteilung von Giftinformationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vor.
Der im Jahr 2017 veröffentlichte Anhang VIII der CLP-Verordnung dient einer Harmonisierung der Informationen, die von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern auf EU-Ebene zur gesundheitlichen Notversorgung geliefert werden müssen. Nach Artikel 45 CLP-Verordnung benennt jeder EU-Mitgliedsstaat eine nationale Meldestelle (in Deutschland das BfR).
Diese Harmonisierung umfasst ein gemeinsames Meldeportal der ECHA.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung ins nationale Recht im Chemikaliengesetz (§§ 16e, 28 Abs. 12).
Außerdem hat die ECHA zur Harmonisierung der Giftinformationsmitteilungen nach Anhang VIII einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht. Diesen Leitfaden der ECHA finden Sie hier.
Das zentrale Benachrichtigungsportal der ECHA sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.