CLP-Änderung veröffentlicht
Am 20. November 2024 wurde die seit längerem in Arbeit befindliche Änderung der europäischen CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt verkündet. Sie enthält neue Vorgaben zur Einstufung und zur Kennzeichnung (z. B. mit Faltetiketten) von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Bestandteilen (classification, labeling and packaging of chemicals).
Der bundesdeutsche CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fasst die Änderungen hier zusammen.
Die Änderungs-Verordnung (EU) 2024/2865 ist in allen EU-Amtssprachen hier im Amtsblatt abrufbar.