Lieferketten/ Nachhaltigkeit

Ab dem 30. Dezember 2024 (für kleine Unternehmen abweichend ab dem 30. Juni 2025) gilt die EU-Entwaldungsverordnung für Rohstoffe und bestimmte Erzeugnisse wie Palmöl, Soja, Rind, Holz, Kakao, Kautschuk und Kaffee. Diese dürfen nur in den Verkehr gebracht, auf dem Markt angeboten oder ausgeführt werden, wenn sie von Anbauflächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt sind und für die eine Sorgfältigkeitserklärung vorliegt.
Die Vorschrift gilt für alle Marktteilnehmer und Händler aller Unternehmensgrößen und erfordert erhöhte Sorgfaltspflichten und detaillierte Nachweise über die Lieferketten.