China: Lizenzpflicht für Dual-Use-Güter

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen. Eine englischsprachige Übersetzung liegt bisher nicht vor.
Am 31.12.2020 veröffentlichte die chinesische Regierung mehrere Dokumente zu Chinas Export-/Importkontrollregime, die am 01.01.2021 in Kraft getreten sind und zum Teil ältere Dokumente ersetzen sollen. Zuvor hatten das MOFCOM und die Zollbehörden bereits die papierlosen Genehmigungen angekündigt und die für die Erteilung von Genehmigungen zuständigen lokalen Handelsbehörden benannt. Die Liste der zuständigen ausstellenden Institutionen für Import- und Exportlizenzen im Jahr 2021 wurde am 28.12.2020 hier veröffentlicht. Es handelt sich um 38 Agenturen, die Einfuhrgenehmigungen ausstellen dürfen und 62 Stellen für Ausfuhrgenehmigungen.
Sämtliche Dokumente wurden im Rahmen des chinesischen Exportkontrollgesetzes eingeführt, das am 01.12.2020 in Kraft trat. Die Artikel auf diesen Listen enthalten zum Teil detaillierte Beschreibungen sowie 10-stellige Tarifcodes. Außerdem werden Mengeneinheiten für Geräte oder Gramm/Kilogramm für Materialien aufgeführt.
Diese neuen Richtlinien beinhalten:
  • einen Katalog von Waren, für die eine Importgenehmigung erforderlich ist, der 14 Kategorien von etwa 100 Tariflinien umfasst; mit dem Fokus auf Chemikalien und elektronischen Maschinen mit negativen Umweltauswirkungen, veröffentlicht von der chinesischen Zollverwaltung,
  • zwei Kataloge mit jeweils 75 Produkten, für die ein Import bzw. Exportverbot besteht, veröffentlicht vom chinesischen Umweltministerium: den 'Katalog verbotener Einfuhren (siebte Charge)' und den 'Katalog verbotener Ausfuhren (sechste Charge)',
  • einen Katalog von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Produkten, der Hunderte von Tariflinien in 43 Kategorien umfasst, wie Getreide, Vieh, Metalle einschließlich seltener Erden, Silber und Gold, Autos und Motorräder, umweltschädliche Chemikalien,
  • einen Katalog von Dual-use-Gütern (Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck), für die Export-/Importgenehmigungen erteilt werden müssen, darunter Chemikalien, die unter staatlicher Aufsicht stehen; chemische Materialien für Substanzen/Drogen; radioaktive Chemikalien; kommerzielle Verschlüsselungsprodukte; nukleare und verwandte Produkte wie Rohstoffe, Ausrüstung, Technologie und Software; 9 temporäre Kontrollgüter; chemische/biochemische und verwandte Technologien und zugehörige Gerätschaften und Messinstrumente sowie Raketentechnologie, Software und Informationstechnik und andere.  
Die Dual-use-Liste ist wie folgt aufgebaut:

商品名称
描述
海关商品
编号
单位
Nr.
Warenbezeichnung
nähere Beschreibung
chinesische Zolltarifnummer
Maßeinheit
Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zolltarifnummern werden bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der 7. Stelle gibt es gegebenenfalls nationale Unterschiede. Unternehmen können sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Anträge auf Erteilung der Lizenzen sind vom (in China ansässigen) Importeur zu stellen.

Antragsbehörde ist grundsätzlich das MOFCOM selbst. Für radioaktive Stoffe und Nukleartechnologie ist die Lizenz beim Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) zu beantragen.
Kontaktdaten:
  • MOFCOM:
    No.2 Dong Chang'an Avenue
    Beijing (100731)
    Tel: 0086-10-65121919
    Fax: 0086-10-65198173
    E-Mail über folgende Internet-Adresse: http://gzly.mofcom.gov.cn/website/pubmail/send_mail.jsp
    lokale Niederlassungen: http://english.mofcom.gov.cn/localcommission.shtml
  • MEE:
    No.115 Xizhimennei Nanxiaojie,
    Beijing (100035)
    E-mail: advice@mee.gov.cn 
    http://english.mee.gov.cn/
Quelle: DIHK