Neues Schweizer online Meldeportal Easygov.swiss für Dienstleistungserbringer
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das neue Schweizer Meldeportal ist seit dem 17. März 2025 erreichbar.
Registrieren Sie sich im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov.
Um im neuen Schweizer Meldeportal online Meldungen abgeben zu können ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Ihr deutsches Unternehmen notwendig. Beantragen Sie eine Schweizer UID im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite.
Achtung: Das bisherige online Meldeportal ist seit dem 14. März 2025 nicht mehr verfügbar.
Um im neuen Schweizer Meldeportal online Meldungen abgeben zu können ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Ihr deutsches Unternehmen notwendig. Beantragen Sie eine Schweizer UID im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite.
Achtung: Das bisherige online Meldeportal ist seit dem 14. März 2025 nicht mehr verfügbar.
EasyGov Service Desk
Allgemeine Fragen und Anliegen zu EasyGov beantwortet der EasyGov Service Desk. Sie erreichen den Service Desk telefonisch oder per Kontaktformular.
→ EasyGov Service Desk: +41 58 467 11 22
→ Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 08:00 bis 22:00 Uhr
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