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Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Der Begriff des Warenursprungs wird im Außenhandel häufig verwendet. Genauso wie jeder Fluss einen Ursprung hat, hat auch jede Ware ihren Ursprung. Wie bei einem Fluss kann es jedoch Schwierigkeiten bereiten, den Ursprung festzustellen, wenn mehrere Teile in ein Endprodukt einfließen.

Das Ursprungszeugnis (UZ) weist den handelspolitischen Ursprung von Waren nach. Hier finden Sie Informationen zum Zweck, zur Beantragung und Ausstellung von Ursprungszeugnissen.

Containerschiff auf See © tawatchai1990 - stock.adobe.com

Unternehmen haben die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse (UZ) und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen – online zu beantragen. Die Dokumente werden durch die IHK im Normalfall am selben Tag bearbeitet.

IHKs stellen Ursprungszeugnisse nicht nur für Waren mit Ursprung in Deutschland bzw. in der EU aus, sondern auch für Waren mit Ursprung in Drittländern. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Nachweismöglichkeiten.

Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss unter Umständen dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der EU-Bescheinigung erbracht werden.

Geschäftsreisende benötigen häufig ein Visum. Egal, ob deutsche Mitarbeiter ins Ausland reisen oder ausländischer Geschäftspartner nach Deutschland. In einigen Fällen fordern die Botschaften, dass die zuständige IHK diese Schreiben bescheinigt.