EU-Bescheinigung
Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss unter Umständen dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der EU-Bescheinigung erbracht werden.