Nr. 9970

Abschlussprüfung

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Die Abschlussprüfung der Ausbildung ist nach Berufsbildungsgesetz geregelt. Die IHK zu Rostock nimmt jährlich zweimal die Abschlussprüfung in kaufmännischen, gastronomischen und gewerblich-technischen Ausbildungsberufen ab. Hier finden Sie alle Informationen zur Abschlussprüfung.

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Wie sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach Berufsbildungsgesetz und in besonderen Fällen? Denn nicht nur Auszubildende können an der Abschlussprüfung teilnehmen, sondern auch Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit.

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. So regeln es § 37 Abs. 1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz und § 29 der Prüfungsordnung der IHK zu Rostock. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.