Informationen zur Abschlussprüfung

Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Inhalt und Durchführung der Abschlussprüfung werden durch die Ausbildungsverordnung im jeweiligen Beruf und die Prüfungsordnung geregelt.

Der/die Ausbildende hat den/die Auszubildende/n zu den Prüfungen freizustellen. Zusätzlich sind Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz § 15 (1) an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar voran geht, freizustellen.
Die IHK zu Rostock nimmt jährlich zweimal die Abschlussprüfung in kaufmännischen, gastronomischen und gewerblich-technischen Ausbildungsberufen ab. Die Sommerprüfung findet jeweils im Zeitraum Mai bis Juli, die Winterprüfung in den Monaten November bis Januar statt.
Der Ausbildungsbetrieb wird rechtzeitig von der IHK zu Rostock zur Anmeldung des Prüflings aufgefordert. Nicht fristgerecht eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin erhält der Prüfling durch die IHK zu Rostock die Einladung zur Abschlussprüfung.
An der Abschlussprüfung kann nur teilnehmen, wer zu dieser auch zugelassen wurde.
Das BBiG unterscheidet die Zulassung von Auszubildenden zur Abschlussprüfung im Regelfall und drei besondere Fälle der Zulassung:
  • die vorzeitige Zulassung von Auszubildenden,
  • die Zulassung ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit,
  • die Zulassung von schulisch Ausgebildeten.
Zur Prüfungsvorbereitung in den kaufmännischen, gastronomischen, IT-Berufen und gewerblich-technischen Berufen können Aufgabensätze vergangener Prüfungstermine, AKA-Stoffkataloge, AKA-Informationen, Arbeitsmappen und Übungsmaterial unter folgenden Adressen bestellt werden:
kaufmännische, gastronomische Ausbildungsberufe und IT-Berufe:
U-Form-Verlag
Hermann Ullrich (GmbH & Co)
Cronenberger Str. 58
42651 Solingen
uform@u-form.de
www.u-form.de
gewerblich-technische Ausbildungsberufe:
Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG
Hermann-Hesse-Weg 2
78464 Konstanz
info@christiani.de
www.christiani.de
Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis am Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses.
Über die Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer von der Kammer ein Zeugnis (§ 37 BBiG).
Das Prüfungszeugnis enthält:
  • die Bezeichnung "Prüfungszeugnis nach § 37 BBiG
  • die Personalien des Prüfungsteilnehmers
  • den Ausbildungsberuf
  • das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse von einzelnen Prüfungsleistungen
  • Datum des Bestehens der Prüfung
  • die Unterschrift des Beauftragten der Kammer mit Siegel.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des/der Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden - Informationen zur Wiederholungsprüfung