Gewerbeanzeigen / Gründungsformalitäten

Analysieren Sie anhand dieser Checkliste, welche Schritte zur formalen Unternehmensgründung nötig sind.

1. Gewerbemeldung

Für erlaubnisbefreite Gewerbe wenden Sie sich an die IHK für Rheinhessen mit den Starterzentren in Mainz, Worms und Bingen. Hier können Sie Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.
Für eine Online-Anmeldung können Sie das Portal der Starterzentren RLP nutzen.
Oder wenden Sie sich an das für Ihren Betriebssitz zuständige Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde (Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung).
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit, so dass die Ausübung eines Gewerbes nicht an besondere Voraussetzungen gebunden ist. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Für einige Gewerbe sieht das Gesetz besondere Zulassungsvoraussetzungen vor:
Für bestimmte Gewerbezweige gibt es besondere Vorschriften:
Zur Vorbereitung Ihrer Gewerbemeldung können Sie das Portal der Starterzentren RLP nutzen. Zur Legitimierung der Gewerbemeldung ist es nötig in die örtliche IHK zu kommen. Benötigt werden hierzu Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung sowie 10,23 Euro.

2. Eintrag ins Handelsregister / Partnerschaftsregister (ggf.)

Der Eintrag ins Register erfolgt bei einem Notar oder dem Amtsgericht - Übersicht über Notare in Rheinhessen
Grundsätzlich müssen Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden. Die Anmeldung wird nur über einen Notar umgesetzt, der die Beglaubigung direkt an das Amtsgericht weitergibt.
Ausnahme sind nicht eingetragene Kleingewerbebetriebe und die GbR .
3. Mitgliedschaft des Unternehmens
Mit Ihrer Gewerbeanmeldung erhält Ihre IHK eine Kopie. Damit werden Sie automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer.

4. Meldung der Selbständigkeit und Meldung der beschäftigten Mitarbeiter

Bei der Berufsgenossenschaft erfolgt die Meldung schriftlich eine Woche nach Geschäftsaufnahme. Hieraus resultiert die gesetzliche Unfallversicherung.

5. Mitteilung der Geschäftsaufnahme

Eine Kopie der Gewerbeanmeldung geht direkt vom Gewerbeamt an das Finanzamt. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt schriftlich. Dies kann über den Steuerberater abgewickelt werden. Das Finanzamt erteilt die Steuernummer und schickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Dies gilt nicht für Freiberufler, bei denen ein Standardschreiben an das Finanzamt genügt.
Weitere Stellen, die ggf. mit Gewerbeanmeldung benachrichtigt werden:
  • Statistisches Landesamt
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
    Kaiserstr. 31, 55116 Mainz
    Tel. 06131 96030-20 oder 06131 96030- 35
    Das Gewerbeaufsichtsamt ist zuständig für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Angestellten und Kunden.