Geprüfte/r Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation

Welche Aufgaben hat ein/e Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation?

Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation bearbeiten in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Dabei werden wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge beachtet.

Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?

Die Prüfung findet bei Bedarf statt. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen,
  2. Gestalten  und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen,
  3. Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld,
  4. Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Die schriftliche Prüfung wird auf Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei offenen Aufgabenstellungen durchgeführt.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Informativ ist ebenfalls der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten. 
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt. 

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt nach dem aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen 350 Euro. Eine Information über die Zusammensetzung dieser Gebühr ist für Sie hinterlegt. 

Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?

Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern ( WIS - Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte. 
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.