Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Zielgruppe
Als geprüfte Bilanzbuchhalterin bzw. geprüfter Bilanzbuchhalter sind Sie Expertin bzw. Experte für Finanzen und Steuern. Sie erstellen und analysieren Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse und liefern der Geschäftsführung wichtige Entscheidungsgrundlagen.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling sowie an Betriebswirte, Diplomkaufleute und Steuerberater.
Zulassung und Anmeldung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Zur schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
-
eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kfm. oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
oder -
einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des
Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder
Fachkauffrau
oder
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich
geprüfte Betriebswirtin
oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer
staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie
oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer
Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis*
oder -
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*.
*Die Berufspraxis muss in kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein und den Aufgaben einer Geprüften Bilanzbuchhalterin bzw. eines Geprüften Bilanzbuchhalters laut Verordnung entsprechen.Zur mündlichen Teilprüfung ist nur zuzulassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung. -
- Anmeldung
Wichtige Hinweise
Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung:-
Ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der IHK für Rheinhessen eingehen, nicht berücksichtigt werden.
-
- Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt nach der Anmeldung fällt eine Gebühr von 40,00 € zzgl. ggf. Kosten für bestellte Aufgaben an. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
| Anmeldeschluss / Zulassungsschluss | Prüfungstermine |
|---|---|
| 5. Januar (Frühjahrsprüfung) |
Frühjahr 2027
22./25./30. März
|
| 5. Juli (Herbstprüfung) |
Herbst 2026
22./24./29. September
|
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 700,00 EUR.
Info über Zusammensetzung Prüfungsgebühren
Gebührentarif der IHK für Rheinhessen (PDF-Datei · 652 KB)
Info über Zusammensetzung Prüfungsgebühren
Gebührentarif der IHK für Rheinhessen (PDF-Datei · 652 KB)
Eine Förderung ist durch das Aufstiegs-BAföG sowie dem Aufstiegsbonus möglich.
Prüfungsablauf
Die schriftliche Prüfung wird auf Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und besteht aus drei zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
- Gliederung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Für die mündliche Prüfung wählt die zu prüfende Person selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern. - Handreichungen
Allgemeine Informationen (Hilfsmittelliste*, Informationen, Prüfungsablauf, Prüfungstermine, Strukturierung)* Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
- Rahmenstoffplan
Erhältlich beim DIHK-Verlag.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen sind erhältlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.