Wirtschaftsfachwirt/-in

Welche Aufgaben hat ein Wirtschaftsfachwirt?

Mit dem Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie befähigt sind, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Sie sind in der Lage betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen. Sie können Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes bewerten, planen und durchführen. Anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation können Sie Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen gestalten, moderieren und kontrollieren.

Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?

Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
    oder
  • ein mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis*
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis*
    oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis* nachweist.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" sowie
  • mindestens ein Jahr Berufspraxis* zusätzlich nachweist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung.
*Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 der Verordnung haben.

Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?

Die Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
  • 20.03.2024 (wirtschaftsbezogene Qualifikationen)
  • 24. – 25.04.2024 (handlungsspezifische Qualifikationen)
    • Fachgespräche voraussichtlich zwischen dem 25. und 27. Juni 2024
  • 23.10.2024 (wirtschaftsbezogene Qualifikationen)
  • 13. – 14.11.2024 (handlungsspezifische Qualifikationen)
Bitte melden Sie sich mit diesem Formular (PDF-Datei · 586 KB) zur Prüfung an. Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 05.01., für die Herbstprüfungen sollte spätestens bis zum 05.07. Ihre Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Falls Sie Bildungsfreistellung für 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer an: für die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen 2035/0428/24, für den handlungsspezifischen Teil 2035/0429/24. 

Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen und Qualifikationsbereiche
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen:
  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Informativ für Sie ist auch der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.  
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten. 
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt. Diese Rechtsgrundlagen entnehmen Sie dem Downloadbereich.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt nach dem aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen 850,00 Euro. Eine Information über die Zusammensetzung dieser Gebühr ist für Sie hinterlegt.  Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte  Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr. 

Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?

Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS-Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.