Bankfachwirt/-in

Welche Aufgaben hat ein Bankfachwirt?

Bankfachwirte üben in der Kreditwirtschaft eigenständig eine verantwortliche Funktion aus. Sie sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.

Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkauffrau/-mann oder Sparkassenkauffrau/-mann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren
    oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
    nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Kreditwirtschaft im Sinne des §1 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt(in) haben.
Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 3 Abs. 3 ff. der Prüfungsordnung.

Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?

Die Prüfung findet 2023 an folgendem Termin statt:
  • 20. – 21.03.2023
Bitte melden Sie sich mit diesem  Anmeldeformular (PDF-Datei · 581 KB) zur Prüfung an. Anmeldeschluss ist der 05.01.
Falls Sie Bildungsfreistellung für obigen Prüfungstermin in 2023 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer an 2035/0548/23.

Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Schriftliche Prüfungsfächer:
(1) Grundlegende Qualifikationen
  • Allgemeine Betriebswirtschaft
  • Betriebswirtschaft
  • Volkswirtschaft
  • Recht
(2) Spezielle Qualifikationen (Wahlfach)
  • Privatkundengeschäft
  • Immobiliengeschäft
  • Firmenkundengeschäft
Mündliche Prüfung / praxisorientiertes Situationsgespräch:
In der mündlichen Prüfung sollen Sie einen von zwei praxisorientierten Fällen, die Ihnen zur Wahl gestellt werden, bearbeiten.
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind.
Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Informativ ist ebenfalls der Rahmenplan und die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten. 
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt. 

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt nach dem aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen 400 Euro. Eine Information über die Zusammensetzung dieser Gebühr ist für Sie hinterlegt. 

Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?

Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern ( WIS - Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.