Prüfungsinfo Mediengestalter/-in Bild und Ton

Die Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“ gilt seit dem 28. Februar 2020.

Struktur der Berufsausbildung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung von Wahlqualifikationen dar.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
    • in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll,
    • in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
  3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Prüfungsformen

Verordnung und Ausbildungsverträge

Aufgrund der Einführung von Wahlqualifikationen in die Ausbildungsstruktur des/der neugeordneten Mediengestalters/Mediengestalterin Bild und Ton wird die IHK für Rheinhessen über einen Ergänzungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 522 KB) die beiden gewählten Wahlqualifikationen festhalten.

Konzepteinreichung über das Azubi-Infocenter

Die Beantragung des Konzeptes für das Prüfungsstück I erfolgt papierlos über das Azubi-Infocenter (Modul: Projektantrag). Hierzu erhalten die Prüflinge im Feburar (Sommer) und im September (Winter) ihre Zugangsdaten bzw. weitere Informationen.

Redaktionelle Vorgaben

  • Wir erstellen für jede Prüfung einen individuellen Terminplan, daher warten Sie bitte, bis Sie diesen erhalten haben (Termine können abweichen von den redaktionellen Vorgaben der PAL). Daher unbedingt unseren Terminplan verwenden.
  • Ihr Konzeptantrag können Sie über das Azubi-Infocenter (Modul: Projektantrag). Der Antrag beinhaltet die Bearbeitung von PDF-Dateien.
  • Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Dateien nicht verändert oder mit einem Schutz versehen werden dürfen, da ansonsten eine Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss nicht möglich ist. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Freeware Software "Adobe - Acrobat Reader" für die Bearbeitung der Dateien.
  • Sollten Sie mit einem Mac arbeiten, überprüfen Sie bitte vor dem Hochladen, ob die Dateien kompatibel sind und mit einem Windows-PC eingesehen werden können.
  • Nachdem dem Prüfungsausschuss ihr Konzept geprüft hat, erhalten Sie eine Mitteilung, ob Ihr Antrag genehmigt oder nicht genehmigt wurde.
  • Bei der Bearbeitung der betrieblichen Produktion sind unbedingt die Formatvorgaben zu beachten. Beachten Sie bei der Planung Ihres Prüfungsstückes selbstverständlich die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen.
  • Als Hilfestellung für ihr Prüfungsstück haben wir Ihnen eine Checkliste (PDF-Datei · 268 KB)zusammengestellt
  • Der Ausbildungsbetrieb stellt durch entsprechende Aufsicht sicher, dass der Prüfungsteilnehmer den vorgegebenen Zeitraum einhält und das Prüfungsstück eigenständig und nur mit den angegebenen Hilfen anfertigt. Dies bestätigen beide in dem separaten Formular "Eidesstattliche Erklärung" zwingend bei Abgabe Ihrer Dokumentation. Des weiteren ist Ihr genehmigter Konzeptantrag als Kopie Ihrer Dokumentation beizulegen.
  • Alle weiteren Prüfungstermine erhalten Sie mit Ihrer Prüfungseinladung.