Wahlqualifikationen (Arbeitsprobe)
- Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Während der Durchführung ist mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsprobe zu führen.
- Arbeitsprobe in der ersten Wahlqualifikation:
- Kameraproduktionen,
- Studio-, Außenübertragungs-und Bühnenproduktionen,
- Postproduktion
- Ton
Die Prüfungszeitbeträgt insgesamt 50 Minuten. Das situative Fachgespräch darf höchstens zehn Minuten dauern. Gegenstand des situativen Fachgesprächs ist zudem die zweite im Ausbildungsvertrag festgelegte Wahlqualifikation:
- Bild-und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
- Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
- Regie-Serversysteme einsetzen,
- Bildmischungen durchführen,
- Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
- Montageformen anwenden,
- Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
- visuelle Effekte herstellen und gestalten,
- Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
- Sounddesign durchführen,
- Musikproduktionen durchführen,
- Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
- redaktionell arbeiten,
- eigenständig Beiträge herstellen,
- fiktionale Formate produzieren und gestalten,
- Inhalte für Plattformen zur interaktiven Kommunikation (Social-Media-Plattformen) entwickeln,
- Produktionen organisieren und koordinieren und
- produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.