Wahlqualifikationen (Arbeitsprobe)

  • Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Während der Durchführung ist mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsprobe zu führen.
  • Arbeitsprobe in der ersten Wahlqualifikation:
    1. Kameraproduktionen,
    2. Studio-, Außenübertragungs-und Bühnenproduktionen,
    3. Postproduktion
    4. Ton
Die Prüfungszeitbeträgt insgesamt 50 Minuten. Das situative Fachgespräch darf höchstens zehn Minuten dauern. Gegenstand des situativen Fachgesprächs ist zudem die zweite im Ausbildungsvertrag festgelegte Wahlqualifikation:
  1. Bild-und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
  2. Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
  3. Regie-Serversysteme einsetzen,
  4. Bildmischungen durchführen,
  5. Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
  6. Montageformen anwenden,
  7. Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
  8. visuelle Effekte herstellen und gestalten,
  9. Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
  10. Sounddesign durchführen,
  11. Musikproduktionen durchführen,
  12. Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
  13. redaktionell arbeiten,
  14. eigenständig Beiträge herstellen,
  15. fiktionale Formate produzieren und gestalten,
  16. Inhalte für Plattformen zur interaktiven Kommunikation (Social-Media-Plattformen) entwickeln,
  17. Produktionen organisieren und koordinieren und
  18. produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.