Mediengestalter/-in Bild und Ton

Seit dem 28. Februar 2020 gilt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“. 

Arbeitsgebiete

Mediengestalter/innen Bild und Ton sind qualifiziert für die elektronische Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien, zum Beispiel Nachrichten- und Magazinbeiträge, Dokumentationen, Hörspiele, Werbespots, Lehrfilme, Musikvideos sowie Multimediaprodukte.

Branchen/Betriebe

Mediengestalter/innen für Bild und Ton arbeiten in Betrieben des öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehens, Produktionsfirmen und Multimediaagenturen.

Berufliche Fähigkeiten

  • beraten Programmmitarbeiter bei der Gestaltung und Planung von Produkten und bereiten sie vor,
  • wählen die notwendigen Geräte aus und nehmen sie in Betrieb
  • sichten und Prüfen Aufzeichnungen, beschaffen Bild- und Tonmaterial aus Archiven und führen Format und Normwandlungen durch
  • machen Tonaufnahmen, bearbeiten, mischen und schneiden Sprache und Musik
  • nehmen selbständig oder gemeinsam mit Kameraleuten Bild und Ton auf
  • bearbeiten Bild- und Tonaufzeichnungen am Schnittplatz
  • führen Bildmischung in Zusammenarbeit mit Regie und Kamera auch unter Live-Bedingungen durch.

Inhalte der Berufsausbildung

  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Planen von Arbeitsabläufen, Zusammenarbeit im Produktionsteam
  • Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
  • Herstellen von Bild und Tonaufnahmen,
  • Aufbereiten und Prüfen von Bild und Tonmaterial
  • Bearbeiten von Bild und Tonaufnahmen
  • Durchführen der Bildmischung
  • Wiedergeben der AV- Produkte

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Berufsschule

Berufsbildende Schule 1 Mainz
Gewerbe & Technik
Am Judensand 12
55122 Mainz
06131 906030

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 28. Februar 2020.