Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in vier Prüfungsbereichen statt. Neben dem Bereich „Realisieren eines Bild- und Tonproduktes“ werden auch die „Wahlqualifikationen“ als separater Prüfungsbereich im praktischen Teil festgehalten. Prüfungsbereiche „ Bild und Tonproduktion“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden in schriftlicher Form geprüft.
Prüfungsbereiche
Prüfungsform und Dauer
Gewichtung
Realisieren eines Bild- und Tonproduktes
Prüfungsstück
Bild-  und Tonprodukt
Praxisbezogene Unterlagen (Dokumentation) 24 Stunden
30% vom Gesamtergebnis
Wahlqualifikationen
Arbeitsprobe
50 min
inkl. 10 min situatives Fachgespräch
30% vom Gesamtergebnis
Bild- und Tonproduktion
schriftliche Prüfung 
210 Minuten
Antwort-Wahl-Aufgaben und offene Aufgabenstellungen
30% vom Gesamtergebnis
Wirtschafts- und Sozialkunde
schriftliche Prüfung
60 min
Antwort-Wahl-Aufgaben und offene Aufgabenstellungen
10% vom Gesamtergebnis
Realisieren eines Bild-und Tonproduktes
  • Der Prüfling hat als Prüfungsstück ein Bild-und Tonprodukt zu erstellen und den Ablauf mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Für das Bild-und Tonprodukt erhält er vom Prüfungsausschuss eine redaktionelle Vorgabe. Die Länge des Bild-und Tonproduktes muss zwischen zwei und fünf Minuten liegen.
  • Für das Bild-und Tonprodukt hat der Prüfling, bevor er mit dessen Erstellung beginnt, ein Realisierungskonzept mit Aufwands-und Arbeitsplanung auszuarbeiten. Das Realisierungskonzept hat er in Form eines Projektantrages dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, und zwar spätestens sechs Wochen nachdem er die redaktionelle Vorgabe für das Bild-und Tonprodukt erhalten hat.
  • Für die Erstellung des Bild-und Tonproduktes inklusive der Dokumentation hat der Prüfling 24 Stunden Zeit. Das Bild-und Tonprodukt muss er spätestens sechs Wochen nach Genehmigung des Projektantrags erstellt haben.