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Zollvorteile können mit Handelsabkommen gesichert werden. Welche unterschiedlichen Präferenzen gibt es? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Zollvorteile nutzen zu können? Erfahren Sie mehr!
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 dient als Präferenznachweis zur Erlangung von Zollvorteilen. Der Zoll weist darauf hin, dass in allen EUR.1 Dokumenten die Angabe Europäische Union im Formularfeld 2 und 4 anzugeben ist. Erfahren Sie mehr und nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe!
Für Gebrauchtwaren (insbesondere gebrauchte Kraftfahrzeuge) bestehen besondere Anforderungen an die Nachweise der Ursprungseigenschaft. Was haben Käufer und Verkäufer zu beachten? Lesen Sie mehr!
Was sind Präferenzabkommen? Was ist eine Lieferantenerklärung? Wann benötigt ein Exporteur (k)eine Lieferantenerklärung? Erfahren Sie mehr!
Die aktuelle Version (Stand: Mai 2024) der Formulare zur Lieferantenerklärung und Langzeit-Lieferantenerklärung sind abrufbereit. Erfahren Sie mehr auch zu den Aufbewahrungsfristen!
Die Türkei erhebt auf bestimmte Waren, insbesondere auf ausgewählte Produkte und Textilien, zusätzliche Zölle. Was bedeutet das für die auszustellenden Dokumente, zum Beispiel Lieferantenerklärungen? Erfahren Sie mehr!
Die A.TR. Warenverkehrsbescheinigung wird im freien Warenverkehr mit der Türkei ausgestellt. Wer darf die A.TR ausstellen? Was ist zu beachten? Erfahren Sie mehr!
Das Regionale Übereinkommen ermöglicht den zollfreien Verkehr und den Ursprungserwerb durch Kumulation in der Pan-Euro-Med-Zone. Die Matrix wurde entsprechend aktualisiert. Erfahren Sie mehr!
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) bestimmt die Zollvorteile für Entwicklungsländer bei der Einfuhr in die EU. Die Zollaussetzungen wurden erweitert. Lesen Sie mehr!