Ab dem 1. September 2026 gibt es eine Änderungen im Warenverkehr mit den Pazifik-Staaten (Samoa, Fidschi, Papua-Neuguinea und die Salomonen). Der ermächtigte Ausführer wird durch den REX ersetzt. Erfahren Sie mehr!
Handelsabkommen
Mit Handelsabkommen können Zollvorteile gesichert werden. Welche unterschiedlichen Präferenzen gibt es? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Zollvorteile nutzen zu können? Erfahren Sie mehr!
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 dient als Präferenznachweis zur Erlangung von Zollvorteilen. Der Zoll weist darauf hin, dass in allen EUR.1 Dokumenten die Angabe Europäische Union im Formularfeld 2 und 4 anzugeben ist. Erfahren Sie mehr und nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe!
Lieferantenerklärung FAQ
Was sind Präferenzabkommen? Was ist eine Lieferantenerklärung? Wann benötigt ein Exporteur (k)eine Lieferantenerklärung? Erfahren Sie mehr!
Lieferantenerklärung aktuell
Für das Jahr 2026 gibt es keine wesentlichen Änderungen bei den Lieferantenerklärungen; nur der Vermerk "Revised Rules" entfällt. Die Formulare bleiben weiterhin gültig. Das Abkommen Mercosur ist seit dem 1. Mai 2026 anwendbar und kann genannt werden. Außerdem werden die Vorschriften umfassend überarbeitet. Erfahren Sie mehr!
Lieferantenerklärung Türkei
Die Türkei erhebt auf bestimmte Waren, insbesondere auf ausgewählte Produkte und Textilien, zusätzliche Zölle. Was bedeutet das für die auszustellenden Dokumente, zum Beispiel Lieferantenerklärungen? Erfahren Sie mehr!
Türkei/Türkiye: Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Die A.TR. Warenverkehrsbescheinigung wird im freien Warenverkehr mit der Türkei ausgestellt. Wer darf die A.TR ausstellen? Was ist zu beachten? Lesen Sie mehr!
Pan-Euro-Med-Zone (Regionales Übereinkommen)
In der Pan-Euro-Med-Zone gilt ab 2026 nur noch das neue revidierte Abkommen. Im Warenverkehr mit Ägypten und Marokko werden Präferenznachweise ohne den Hinweis Revised Rules momentan teilweise nicht anerkannt. Erfahren Sie mehr!
Präferenzsystem (APS)
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) bestimmt die Zollvorteile für Entwicklungsländer bei der Einfuhr in die EU. Seit dem 1. Januar 2026 hat die EU die Zollaussetzungen für wettbewerbsfähige Sektoren aus Entwicklungsländern neu geregelt; ab 2027 gilt das neue APS. Erfahren Sie mehr!