Sie befinden sich hier
Handelsabkommen sichern Zollvorteile. Welche unterschiedlichen Präferenzen gibt es? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Zollvorteile nutzen zu können? Lesen Sie mehr!
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 dient als Präferenznachweis zur Erlangung von Zollvorteilen. Nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe!
Für Gebrauchtwaren (insbesondere gebrauchte Kraftfahrzeuge) bestehen besondere Anforderungen an die Nachweise der Ursprungseigenschaft. Was haben Käufer und Verkäufer zu beachten?
Was sind Präferenzabkommen? Was ist eine Lieferantenerklärung? Wann benötigt ein Exporteur (k)eine Lieferantenerklärung? Erfahren Sie mehr!
Mit dem Jahreswechsel steht wieder die Ausstellung von Lieferantenerklärungen an. Das aktuelle Formular zur Lieferantenerklärung stellen wir Ihnen zum Download bereit. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Für ausgewählte Produkte und Textilprodukte erhebt die Türkei Zusatzzölle. Was bedeutet das für die auszustellenden Dokumente z.B. Lieferantenerklärungen?
Die A.TR. Warenverkehrsbescheinigung wird im freien Warenverkehr mit der Türkei ausgestellt. Wer darf die A.TR ausstellen? Was ist zu beachten?
Das Regionale Übereinkommen ermöglicht den zollfreien Verkehr und den Ursprungserwerb durch Kumulation in der Pan-Euro-Med-Zone. Das Regelwerk wurde vereinfacht. Erfahren Sie mehr!
Das Allgemeine Präferenzsystems (APS) regelt die Zollvorteile von Entwicklungsländern bei der Einfuhr in die EU. Nachdem es um vier Jahre verlängert wurde, wurden jetzt auch die Zollaussetzungen verlängert. Erfahren Sie mehr!