Türkei: Besondere Lieferantenerklärung für den Warenaustausch erforderlich

In der Zollunion zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei werden Warensendungen in der Regel von der Warenverkehrsbescheinigung A.TR begleitet.
Die Vorlage der A.TR sorgt in beiden Gebieten der Zollunion für eine zollfreie Einfuhr der Waren. Falls der Nachweis des präferenziellen Ursprungs erforderlich ist, muss zusätzlich eine besondere Lieferantenerklärung vom Lieferanten ausgefüllt werden, um beispielsweise türkische Ursprungswaren:
  • zollfrei in andere Staaten liefern zu können oder
  • bei Lieferungen innerhalb der EU eine Lieferantenerklärung gemäß Unionszollkodex ausstellen zu können.
Nach dem Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen “Europäische Gemeinschaft-Türkei” müssen diese Lieferantenerklärungen beziehungsweise Langzeit-Lieferantenerklärungen mit ergänzenden Kumulierungsvermerken versehen werden.
Den Wortlaut dieser Lieferantenerklärung stellen wir Ihnen unter "Links und Downloads" zur Verfügung.
Waren türkischen Ursprungs können aus der EU zollermäßigt in die Teilnehmerstaaten der Pan-Euro-Med-Zone geliefert werden.
Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen zum Export in die Türkei.