Nr. 859

Einfuhr von Waren in die EU

Die EU-Kommission will die Flut von Paketsendungen aus Drittländern, die über außereuropäische Online-Plattformen versandt werden, besser kontrollieren. Erfahren Sie mehr zu den Maßnahmen!

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog auf eine weitere Verschiebung und deutliche Vereinfachungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt. Lesen Sie mehr zu den aktuellen Maßnahmen!

Das Kontrollsystems ICS2 (Import Control System 2) verpflichtet Unternehmen, den Warenimport aus Drittländern frühzeitig an die zuständige Zollbehörden zu melden. Erfahren Sie mehr!

Der CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) soll die Emissionen importierter Produkte bepreisen. Wie Sie die neuen zollrechtlichen Anforderungen erfüllen, Zertifikate erwerben und bestehende Fristen einhalten, erfahren Sie in diesem Artikel!

Die EU-Verordnung (EU 2017/821) ist die Basis zur Sicherstellung der Einhaltung verantwortungsvoller internationaler Standards bei der Beschaffung von Konfliktmineralien. Erfahren Sie mehr zum Online-Portal und Reporting!

Die EU reformiert das Zollrecht für den Online-Handel grundlegend. 2028 wird die Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2026 wird für diese Sendungen ein Zoll von drei Euro/Ware erhoben. Erfahren Sie mehr!

Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern, z. B. dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen und weiteren Drittländern, müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden. Was ist z.B. bei Kleinsendungen zu beachten? Erfahren Sie mehr!

Welche Pflichten und Rechtsvorschriften sind beim Import von Lebensmitteln zu beachten? Wer ist für Lebensmittelsicherheit verantwortlich? Lesen Sie mehr!