Import: E-Commerce-Aktionsplan
Der deutsche Einzelhandel – stationär wie online – ist auf gute und faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen. Die zunehmende Präsenz von E-Commerce-Direktvertriebsmodellen aus Drittländern stellt eine wachsende Herausforderung dar.
Einführung
Im vergangenen Jahr gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert – d. h. im Wert von bis zu 150 Euro – auf den EU-Markt. Das entspricht 12 Millionen Paketen pro Tag – doppelt so viele wie im Jahr 2023 und dreimal so viele wie im Jahr 2022.
Bei vielen dieser Waren wurde festgestellt, dass sie nicht mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Dieses exponentielle Wachstum wirft zahlreiche Probleme auf, da immer mehr schädliche Produkte in die EU gelangen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass europäische Verkäufer, die unsere hohen Produktstandards einhalten, durch unlautere Praktiken und den Verkauf nachgeahmter Waren über Online-Marktplätze geschädigt werden. Außerdem wirkt sich die große Zahl der versandten und beförderten Pakete auch negativ auf Umwelt und Klima aus.
Maßnahmen
Gegen diese Risiken hat die Kommission nun Maßnahmen vorgeschlagen
- im Bereich des Zollrechts: die Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen mit einem Wert unter 150 EUR
- die Einführung einer vereinfachten zolltariflichen Behandlung von Sendungen mit geringem Wert
Eine diskriminierungsfreie Bearbeitungsgebühr mit dem Zweck
- Ausgleich der steigenden Kosten für die Überwachung und Durchsetzung von EU‑Vorschriften bei der Einfuhr von Waren
- Geltungsbereich für Artikel, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU versendet werden.
- Zahlungsverantwortung liegt beim Einzelhändler im elektronischen Handel bzw. Online‑Plattformen/Marktplätze
Grund der Einführung
- stark wachsende Anzahl von Kleinsendungen aus Drittländern
- hoher Kontrollaufwand für Behörden
- Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und gleicher regulatorischer Standards
Das Parlament und der Europäische Rat muss dem Vorschlag in einem nächsten Schritt zustimmen.
Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung
Auch die Bundesregierung hat einen Aktionsplan E-Commerce auf den Weg gebracht; mit den drei Säulen zum Schutz von Wettbewerb und Verbraucherinnen und Verbrauchern:
- Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls
- Konsequente Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen
- Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern
