Nr. 859

Einfuhr von Waren in die EU

Die EU-Kommission will die Flut von Paketsendungen aus Drittländern, die über außereuropäische Online-Plattformen versandt werden, besser kontrollieren. Erfahren Sie mehr zu den Maßnahmen!

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog auf eine weitere Verschiebung und deutliche Vereinfachungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt. Lesen Sie mehr zu den aktuellen Maßnahmen!

Das Kontrollsystems ICS2 (Import Control System 2) verpflichtet Unternehmen, den Warenimport aus Drittländern frühzeitig an die zuständige Zollbehörden zu melden. Erfahren Sie mehr!

Die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) hat am 1. Januar 2026 begonnen. Seit diesem Datum gelten verschärfte Zollanforderungen. Zudem hat die EU-Kommission am 17. Dezember 2025 umfassende Erweiterungen und einen neuen Hilfsfonds beschlossen, um die europäische Industrie zu schützen. Erfahren Sie mehr zu den zollrechtlichen Anforderungen und den Codierungen!

Die EU-Verordnung (EU 2017/821) ist die Basis zur Sicherstellung der Einhaltung verantwortungsvoller internationaler Standards bei der Beschaffung von Konfliktmineralien. Erfahren Sie mehr zum Online-Portal und Reporting!

Die EU reformiert das Zollrecht für den Online-Handel grundlegend. 2028 wird die Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2026 wird für diese Sendungen ein Zoll von drei Euro/Ware erhoben. Erfahren Sie mehr!

Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern, z. B. dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen und weiteren Drittländern, müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden. Was ist z.B. bei Kleinsendungen zu beachten? Erfahren Sie mehr!

Welche Pflichten und Rechtsvorschriften sind beim Import von Lebensmitteln zu beachten? Wer ist für Lebensmittelsicherheit verantwortlich? Lesen Sie mehr!