Nr. 859

Einfuhr von Waren in die EU

Die EU-Kommission will die Flut von Paketsendungen aus Drittländern, die über außereuropäische Online-Plattformen versandt werden, besser kontrollieren. Erfahren Sie mehr zu den Maßnahmen!

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur wirksamen und reibungslosen Umsetzung der EUDR vorgelegt. Lesen Sie mehr zu den aktuellen Maßnahmen!

Das Kontrollsystems ICS2 (Import Control System 2) verpflichtet Unternehmen, den Warenimport aus Drittländern frühzeitig an die zuständige Zollbehörden zu melden. Lesen Sie mehr zum Verfahren!

Der CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) soll die Emissionen importierter Produkte bepreisen. Wie Sie die neuen zollrechtlichen Anforderungen erfüllen, Zertifikate erwerben und bestehende Fristen einhalten, erfahren Sie in diesem Artikel!

Die EU-Verordnung (EU 2017/821) ist die Basis zur Sicherstellung der Einhaltung verantwortungsvoller internationaler Standards bei der Beschaffung von Konfliktmineralien. Erfahren Sie mehr zum Online-Portal und Reporting!

Die EU reformiert das Zollrecht für den Online-Handel grundlegend. 2028 wird die Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2026 wird für diese Sendungen ein Zoll von drei Euro je Warenposition erhoben. Die notwendigen Änderungen im UZK-IA wurden angepasst. Erfahren Sie mehr!

Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern, z. B. dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen und weiteren Drittländern, müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden. Was ist z. B. bei Kleinsendungen zu beachten? Erfahren Sie mehr!

Welche Pflichten und Rechtsvorschriften sind beim Import von Lebensmitteln zu beachten? Wer ist für Lebensmittelsicherheit verantwortlich? Erfahren Sie mehr!