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Die EU-Kommission will die Flut von Paketsendungen aus dem Drittland, die über außereuropäische Online-Plattformen bestellt werden, besser kontrollieren. Erfahren Sie mehr zu den angestrebten Maßnahmen zum Schutz des Wettbewerbs!
Am 15. April 2025 hat die Kommission neue Leitlinien zur Auslegung der Verordnung veröffentlicht. Diese bringen Erleichterungen, da sich die abzugebenden Sorgfaltspflichten verringern. Lesen Sie mehr zu den aktuellen Maßnahmen!
Das Kontrollsystems ICS2 (Import Control System 2) verpflichtet Unternehmen, den Warenimport aus Drittländern frühzeitig an die zuständige Zollbehörden zu melden. Ab dem 1. April 2025 gilt dies dann auch für den Transport auf Schiene und Straße. Erfahren Sie mehr!
Transportkosten, die sich auf Rekordniveau befinden, unterbrochene Lieferketten, Rohstoffmangel und dadurch stetig steigende Rohstoffpreise – viele Faktoren erschweren den Unternehmen den Weg zurück zur Normalität nach der Pandemie.
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission Änderungen zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vorgeschlagen, darunter die Einführung eines massebasierten Schwellenwerts von 50 Tonnen pro Jahr, unter dem Unternehmen von der Regelung ausgenommen sind. Seit dem 31. März 2025 kann man den Zugelassenen CBAM-Anmelder beantragen. Lesen Sie mehr!
Die EU-Verordnung (EU 2017/821) zielt darauf ab, die Einhaltung verantwortungsvoller internationaler Beschaffungsstandards für Konfliktmineralien zu gewährleisten. Verwenden Sie die Vorlage (CMRT) für den erforderlichen Bericht!
Alle Import-Kleinsendungen unter 150 Euro müssen verpflichtend angemeldet werden. Was ist zu tun? Erfahren Sie mehr!
Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern, z. B. dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen und weiteren, müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden. Was ist bei Kleinsendungen zu beachten?
Welche Pflichten und Rechtsvorschriften sind beim Import von Lebensmitteln zu beachten? Wer ist für Lebensmittelsicherheit verantwortlich? Erfahren Sie mehr!