EU-Entwaldungsverordnung: Pflichten für Unternehmen
Die Entwaldungsverordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Marktteilnehmer, d.h. Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, müssen die Regeln ab dem 4. Quartal 2024 anwenden und eine Sorgfaltserklärung abgeben.