-
IHK-Gesetz
(Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/)
Wichtigste rechtliche Grundlage der IHK ist das IHK-Gesetz, offiziell Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK.
-
Beitragsordnung der IHK
(Nr. 3297084)
Das IHK-Gesetz sieht die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung der IHK vor. Auf dieser Grundlage hat die Vollversammlung der IHK Ostwürttemberg zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beitragspflicht eine Beitragsordnung erlassen.
-
Satzung der IHK
(Nr. 3297094)
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat am 18. Juli 2014 folgende Satzung beschlossen:
-
Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg
(Nr. 3297086)
-
Gebührenordnung der IHK
(Nr. 3297082)
Gebühren können als "Preise" öffentlich-rechtlicher Leistungen bezeichnet werden. Für allgemeine Regelungen zur Gebührenerhebung hat die Vollversammlung eine Gebührenordnung verabschiedet.
-
Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung)
(Nr. 6359308)
Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung und bezeichnet die einzelnen Leistungen (Gebührentatbestände) und die Gebührenhöhe.