Wichtigste rechtliche Grundlage der IHK ist das IHK-Gesetz, offiziell Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK.
Das IHK-Gesetz sieht die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung der IHK vor. Auf dieser Grundlage hat die Vollversammlung der IHK Ostwürttemberg zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beitragspflicht eine Beitragsordnung erlassen.
Gebühren können als "Preise" öffentlich-rechtlicher Leistungen bezeichnet werden. Für allgemeine Regelungen zur Gebührenerhebung hat die Vollversammlung eine Gebührenordnung verabschiedet.
Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg (IHKG) vom 27. Januar 1958, zuletzt geändert durch Artikel 35 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 103)