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Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung)


1. Bildung

1.1 Berufsausbildung
(Zuschlag für nicht zugehörige IHK-Unternehmen mit Ausnahme gemeinnütziger REHA-Träger 100 %)

1.1.1 Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses (Pauschalgebühr für Eintragung, Betreuung, Abnahme der Zwischenprüfung) (ggf. Teil 1 Prüfung und erste Abschlussprüfung)
450,00 €
1.1.1.1 Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses, das auf einer vorhergehenden Ausbildungsstufe oder Berufsausbildung aufbaut
120,00 €
1.1.2 Bei Auflösung eines Berufsausbildungsverhältnisses während der Probezeit Erstattung der Gebühr nach 1.1.1 i. H. v.
75%
1.1.3 Bei Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses vor der Hälfte der vorgesehenen Ausbildungszeit Erstattung der Gebühr nach 1.1.1 i. H. v.
50%
1.1.4 Abschluss- oder Umschulungsprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen (§§ 43 Abs. 2 u. 45 Abs. 2 und 3 Berufsbildungsgesetz)
280,00 €
1.1.4.1 -bei einer gestreckten Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2
340,00 €
1.1.4.2 -gestreckte Abschlussprüfung nur Teil 2
190,00 €
1.2 Wiederholungs- und Zusatzgebühren
1.2.1 Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung
120,00 €
1.2.2 Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung
60,00 €
1.3 Zusatzqualifikationen/Teilqualifikationen
1.3.1 Betreuung und Prüfung einer Zusatzqualifikation für Auszubildende oder deren Wiederholung
1.3.1.1 Elektrofachkraft
130,00 €
1.3.1.2 Allfinanz
130,00 €
1.3.1.3 Einbruch- und Gefahrenmeldeanlage
130,00 €
1.3.2 Betreuung und Prüfung einer kodifizierten Zusatzqualifikation oder deren Wiederholung
230,00 €
1.3.3 Kompetenzfeststellung Teilqualifikation
270,00 €
1.4 Weiterbildung
1.4.1 Kaufmännische Prüfungen
1.4.1.1 Fachwirte
1.4.1.1.1 Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in
740,00 €
1.4.1.1.2 Technische/-r Fachwirt/-in
740,00 €
1.4.1.1.3 Wirtschaftsfachwirt/-in
740,00 €
1.4.1.2 Fachkaufleute
1.4.1.2.1 Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
750,00 €
1.4.1.2.2 AEVO-Teilprüfung von Fachwirten/Fachkaufleuten
150,00 €
1.4.1.3 Betriebswirte
1.4.1.3.1 Betriebswirt/-in IHK
780,00 €
1.4.1.3.2 Technische/-r Betriebswirt/-in IHK
780,00 €
1.4.2 Gewerblich-technische Prüfungen
1.4.2.1 Industriemeister Metall ohne AEVO
680,00 €
1.4.3 Ausbildereignungsprüfungen
220,00 €
1.4.4 Wiederholungsgebühr nach 1.4.1-1.4.3
100 % der
vollen Gebühr
1.4.4.1 Wiederholungsgebühr bis 1/3 der Prüfleistung nach 1.4.1-1.4.2
50 % der
vollen Gebühr
1.4.5 Bescheinigung über die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung
45,00 €
1.4.6 Teilprüfungen: Bei Prüfungen, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzen und bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt werden, wird die Gebühr nach Ziffer 1.4.1-1.4.2 prozentual anteilig berechnet
1.5 Feststellung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses oder beruflichen Befähigungsnachweises
85,00 €
1.6 Rücktritt von einer Prüfung

1.6.1 in der Weiterbildung
115,00 €
1.6.2 in der Ausbildung - externe Prüfung
115,00 €
1.6.3 wichtiger Grund
60,00 €
1.7 Übersetzung von Prüfungszeugnissen
45,00 €
1.8 Verspätete Anmeldung für Prüfung
35,00 €
1.9 Erstellung Meisterbrief (A3)
45,00 €
2. Handel und Dienstleistungen

2.1 Unterrichtung nach Gaststättengesetz
125,00 €
2.2 Unterrichtung nach Bewachungsgewerbe von Bewachungspersonal
425,00 €
3. International

3.1 Ausstellung eines Carnet ATA
95,00 €
3.2 Regulierung eines ausgestellten Carnet ATA
50,00 €
3.3 Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und sonstigen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (je Original inkl. Durchschriften)
12,50 €
4. Recht

4.1 Sachverständigenwesen
4.1.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen, Widerruf oder Ablehnung des Antrags
1.750,00 €
4.1.2 Erweiterung des Sachgebiets
560,00 €
4.1.3 Erneute Bestellung als Sachverständiger
440,00 €
4.1.4 Bei Rücknahme eines Antrags ermäßigt sich die Gebühr um
50%
4.2 Vermittlerrecht (allgemein)
4.2.1 Erlaubniserteilung/Versagung der Erlaubnis
350,00 €
4.2.2 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis
35,00 €
4.2.3 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
250,00 €
4.2.4 Registrierung
45,00 €
4.2.5 Ergänzung/Änderung Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige
55,00 €
4.2.6 Schriftliche Auskünfte aus dem Register
20,00 €
4.2.7 Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag
145,00 €
4.2.8 Überprüfung der Voraussetzungen einer Erlaubnis bzw. einer Erlaubnisbefreiung infolge personenbezogener Veränderung nach Erteilung der Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
115,00 €
4.2.9 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderung/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
80,00 €
4.2.10 Reduzierung jeder weiteren Gebühr gem. Ziff. 4.2.1 bei gleichzeitiger Durchführung von Erlaubnisverfahren nach §§ 34d, 34f, 34h oder 34i GewO
bis zu 50 %
4.2.11 Registrierung von beschäftigten Personen (je Person)
35,00 €
4.3 Versicherungsgewerbe
4.3.1 Erlaubnisbefreiung/Versagung der Erlaubnisbefreiung
165,00 €
4.3.2 Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Bestätigung in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und Änderung der Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht
35,00 €
4.3.3 Prüfung nach § 15 VersVermV
220,00 €
4.3.4 Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater und Versicherungsvermittler, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach § 34d oder § 34e GewO erhalten haben
55,00 €
4.3.5 Anforderung und/oder Prüfung der Weiterbildungsnachweise gemäß § 7 Abs. 1 VersVermV
50,00 €
4.4 Finanzanlagengewerbe
4.4.1 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. § 34f GewO um eine oder mehrere Kategorien
165,00 €
4.4.2 Anforderung des Prüfberichts gem. § 24 Abs. 1 FinVermV
55,00 €
4.4.3 Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV
220,00 €
4.4.4 Prüfung des Prüfungsberichts gem. § 24 Abs. 1 FinVermV
80,00 €
4.5 Honorar-Finanzanlagenberater
4.5.1 Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO
145,00 €
4.5.2 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. § 34h GewO um eine oder mehrere Kategorien
165,00 €
4.5.3 Anforderung des Prüfberichts gem. § 24 Abs. 1 FinVermV
55,00 €
4.5.4 Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV
220,00 €
4.6 Immobiliardarlehensvermittler
4.6.1 Prüfungen nach § 15 Abs. 1 ImmVermV
220,00 €
4.6.2 Registrierung einer Zulassung als Immobiliardarlehensvermittler in einem anderen EU- oder EWR-Staat (pro Staat)
35,00 €
4.7 Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c GewO
4.7.1 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 GewO
115,00 €
4.7.2 Anforderung und/oder Prüfung der Weiterbildungsnachweise gemäß § 15b Abs. 3 MaBV
80,00 €
4.7.3 Entgegennahme und Durchsicht jährlicher Prüfberichte gemäß § 16 Abs. 1 MaBV
80,00 €
4.7.4 Anforderung eines Prüfberichtes gem. § 16 Abs. 1 MaBV
55,00 €
4.7.5 Prüfung gemäß § 16 Abs. 2 MaBV
165,00 €
5. Verkehr
5.1 Fachkundenachweis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) durch:
5.1.1 Prüfung einer Vortätigkeit
110,00 €
5.1.2 Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses
45,00 €
5.1.3 Umschreibung eines beschränkten Fachkundenachweises
45,00 €
5.1.4 Ersatzausstellung eines Fachkundenachweises
45,00 €
5.2 Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr – beschleunigte Grundqualifikation
5.2.1 Regelprüfung
110,00 €
5.2.2 Prüfung Quereinsteiger
100,00 €
5.2.3 Prüfung Umsteiger
100,00 €
5.2.4 Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, jedoch vor deren Beginn, auf
50% der
vollen
Gebühren
5.3 Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr – Grundqualifikation
5.3.1 Theoretische Prüfung
5.3.1.1 Regelprüfung
220,00 €
5.3.1.2 Prüfung Quereinsteiger
200,00 €
5.3.1.3 Prüfung Umsteiger
180,00 €
5.3.1.4 Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, jedoch vor deren Beginn, auf
50% der vollen
Gebühren
5.3.2 Praktische Prüfung
5.3.2.1 Regelprüfung
1.400,00 €
5.3.2.2 Prüfung Quereinsteiger
1.400,00 €
5.3.2.3 Prüfung Umsteiger
1.100,00 €
5.3.2.4 Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, spätestens aber 10 Tage vor dem Prüfungstermin (einschließlich), auf
20% der vollen
Gebühren
6. Verschiedenes
6.1 Zurückweisung eines Widerspruchs
450,00 €
6.2 Ersatzausfertigungen
40,00 €
6.3 Zweitschriften
40,00 €
6.4 Beglaubigung von Zweitschriften
15,00 €
6.5 Mahngebühren ab der zweiten Mahnung
10,00 €
6.6 Vollstreckungsgebühren
28,00 €
Die Ergänzungen/Änderungen des Gebührentarifs tritt am Tag nach der Veröffentlichung in der IHK-Zeitschrift in Kraft.
Der Gebührentarif wurde zuletzt von der Vollversammlung am 3. Dezember 2024 beschlossen und vom Ministerium Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Schreiben vom 10. Dezember 2024 (Az WM 42-42-363/63) genehmigt.

Ausgefertigt: Heidenheim, den 12. Dezember 2024
gez.

Markus Maier, Präsident
Thilo Rentschler, Hauptgeschäftsführer