Erlaubnispflichtige Gewerbe
Versicherungs- und Finanzwirtschaft
Wer gewerblich Versicherungen, Finanzanlagen oder Immobiliardarlehen vermittelt oder hierzu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 GewO. Diese Seite bietet einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Pflichten für Vermittler gemäß § 34d, § 34f und § 34i GewO.
