Nr. 6773320
Erlaubnispflichtige Gewerbe

Versicherungs- und Finanzwirtschaft

Wer gewerblich Versicherungen, Finanzanlagen oder Immobiliardarlehen vermittelt oder hierzu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 GewO. Diese Seite bietet einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Pflichten für Vermittler gemäß § 34d, § 34f und § 34i GewO.

Gewerberechtliche Erlaubnisse für Vermittler nach § 34 d, f und i GewO

Erlaubnis nach § 34d GewO
Symbolfoto einer Person, die Finanzdokumente vor einem Laptop prüft. © Foto: ThawKyar/stock.adobe.com

Erlaubnis für Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO: Infos zu Voraussetzungen, Sachkundeprüfung, Haftpflichtversicherung und Registrierung bei der IHK.

Erlaubnis nach § 34f/h GewO
Symbolfoto eines Geschäftsmanns mit Finanzdiagrammen und Münzen. © Foto: Jearu/stock.adobe.com

Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34f/h GewO): Infos zu Voraussetzungen, Sachkundeprüfung, Haftpflichtversicherung und Registrierung bei der IHK.

Erlaubnis nach § 34i GewO
Symbolfoto einer Person, die auf Tablet eine Immobilien-Checkliste bedient © Foto: Creative Horizon/stock.adobe.com

Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO): Infos zu Voraussetzungen, Sachkundeprüfung, Haftpflichtversicherung und Registrierung bei der IHK.

Sachkundenachweis für Vermittler

Sach- und Fachkunde
Person unterschreibt Dokumente, davor Symbol eines Schutzschilds mit Haken. © Foto: Suriyo/stock.adobe.com

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO). Voraussetzung dafür ist in der Regel der Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler.

Sach- und Fachkunde
Gestapelte Münzen vor Weltkarte mit Aktienkurven und Börsendaten. © Foto: m.mphoto/stock.adobe.com

Wer Finanzanlagen vermitteln oder beraten will, benötigt eine Erlaubnis nach §34f GewO und muss seine Sachkunde nachweisen. Die IHK Ostwestfalen bietet dafür die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK“ an.

Sach- und Fachkunde
Lupe vor einem blauen Hausmodell, umgeben von Würfeln mit Prozentzeichen. © Foto: MrMachyH/stock.adobe.com

Wer als Vermittler von Immobiliardarlehen oder Finanzierungshilfen tätig werden möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Hier erfahren Sie, wann die Sachkundeprüfung erforderlich ist, welche Ausnahmen bestehen, wie die Prüfung abläuft und welche Kosten anfallen.