Manager/-in für menschenrechtliche Sorgfalt (IHK) - Webinar
Veranstaltungsdetails
Das seit Anfang 2023 geltende Sorgfaltspflichtengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette mehr Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltrisiken
zu übernehmen. Wie diese Anforderungen zum Nutzen aller umzusetzen sind, ist Inhalt dieser Qualifizierung.
Um „Nachhaltigkeit“ in der Praxis der Wirtschaft zu verankern und ihre Geltung als Leitmotiv verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns zu stärken, hat der Gesetzgeber das 2023 in Kraft tretende Sorgfaltspflichtengesetz, auch bekannt als Lieferkettengesetz, geschaffen. Vergleichbare Gesetzgebung auf EU-Ebene ist bereits in Planung.
Ziel ist es, Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltrisiken stärker in die Pflicht zu nehmen - sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette. Für die Betriebe bedeutet das Gesetz ihre Lieferanten, Handelsbeziehungen und Geschäftsentscheidungen mit Hilfe des Sorgfaltspflichtenansatzes zu analysieren und idealerweise als Teil eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements zu etablieren.
Für diese Herausforderung sind speziell weitergebildete Fach- und Führungskräfte unverzichtbar.
Nutzen für Teilnehmende und Unternehmen:
Die Absolventinnen und Absolventen können
- die Lieferketten ihrer Unternehmen analysieren.
- konkrete Maßnahmen ableiten, um Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette einzuhalten.
- ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen initiieren.
Unternehmen mit nachhaltigen Lieferketten
- reduzieren Risiken und gewinnen Ansehen bei Kunden, Finanzpartnern und Politik.
- sichern ihre Zukunftsfähigkeit.