Elektrotechnisch unterwiesene Person
Veranstaltungsdetails
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde" (DGUV Vorschrift 3 Tabelle 5 (ehemals BGVA3)). Sie führt unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften einfache Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln oder Installationen durch.
Inhalte
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Netzformen
- wichtige elektrische Betriebsmittel
- Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen
- Inhalt der Unfallverhütungsvorschrift
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfallen im Bereich der Elektrotechnik