Geprüfte(r) Bilanzbuchhalter(in)
Veranstaltungsdetails
Geprüfte BilanzbuchhalterInnen sind erfahrene kaufmännische Fachkräfte mit langjähriger Berufspraxis im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen. Die Fortbildung zum Bilanzbuchhalter soll dazu befähigen, die Probleme des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens anwendungsorientiert zu lösen. Der Lehrgang vermittelt dazu erweiterte und vertiefte Kenntnisse des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens und das erforderliche betriebswirtschaftliche sowie handels- und steuerrechtliche Wissen. Die Teilnehmer erhalten die Voraussetzungen, neben der externen Rechnungslegung durch Steuer- und Handelsbilanz auch die interne kurzfristige Erfolgsrechnung durchzuführen und das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidung der Betriebsleitung zu interpretieren und auszuwerten. Die Kenntnis und das Verstehen der innerbetrieblichen Vorgänge und Zusammenhänge versetzt den Bilanzbuchhalter in die Lage, "hinter die Zahlen zu schauen". Die hohe fachliche Qualifikation bietet dem "Geprüften Bilanzbuchhalter" die Grundlage, nicht nur in Führungspositionen seines Aufgabengebietes aufzusteigen, sondern auch an wichtigen unternehmenspolitischen Entscheidungen mitzuwirken.
Inhalte:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Bitte lassen Sie vor Anmeldung zum Lehrgang Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen (s. Externe Links -> Weitere Bildungsträger / Informationen zur Prüfung).
Allgemeine Eckdaten:
Umfang:
ca. 780 Unterrichtsstunden
Dauer:
ca. 30 Monate
Zeiten:
I.d.R. mittwochs von 18:00 - 21:15 Uhr und samstags von 08:00 - 13:00 Uhr. Kein Unterricht in den niedersächsischen Schulferien.
Ort:
Osnabrück
Zahlungsmodalitäten:
Das Lehrgangsentgelt kann als Gesamtzahlung zu Beginn des Lehrgang in Rechnung gestellt werden oder in zehn vierteljährlichen Raten.
Bei einer Ratenzahlung wird die 1. Rate zu Lehrgangsbeginn in Rechnung gestellt. Die weitere Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum 15. Janaur, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober eines Jahres.
Förderung:
Lehrgangsentgelt und Prüfungsgebühren können auf Antrag durch das Aufstiegs- BAföG (AFBG) gefördert werden. Informationen zur Antragstellung sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de